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ots.Audio: EU stärkt Verbraucherrecht - Darauf



ots.Audio: EU stärkt Verbraucherrecht - Darauf müssen Onlineshopper künftig achten / Interview mit Dr. Carsten Föhlisch, dem Verbraucherrechtsexperten von Trusted Shops Köln (ots) - - Querverweis: Audiomaterial ist unter http://www.presseportal.de/meldung/2073514 und http://www.presseportal.de/link/multimedia.mecom.eu abrufbar - ANMODERATION Gute Nachrichten für Verbraucher: Ihre Rechte werden durch die neuen EU-Rechtsvorschriften in allen 27 Mitgliedstaaten gestärkt. Das Europäische Parlament hat sich die EU-weite Harmonisierung des Verbraucherrechts auf die Fahnen geschrieben und dazu am 23. Juni 2011 eine entsprechende Richtlinie verabschiedet, die nun noch den Europäischen Rat passieren muss und in nationales Recht umzusetzen ist. Dr. Carsten Föhlisch, Verbraucherexperte vom Onlineshop-Gütesiegel "Trusted Shops" erklärt die wichtigsten Neuerungen und Änderungen. Herr Dr. Föhlisch, was ändert sich für den deutschen Verbraucher beim Einkauf im Web? O-Ton 1 [1:09] "Das europäische Parlament hat den Entwurf der sogenannten Verbraucherrechte-Richtlinie verabschiedet. Die sieht anders als die bislang geltende Fernabsatzrichtlinie eine sogenannte Vollharmonisierung vor, das hei&suml;t, dass es einheitliche Verbraucherrechte in ganz Europa geben wird, insbesondere auch im Onlineshopping. Unter anderem wird die Widerrufsfrist - Sie haben ja ein Widerrufsrecht im Onlineshopping - auf europaweit 14 Tage vereinheitlicht. Das ist die Frist, die jetzt auch schon in Deutschland gilt. In anderen Ländern, wie zum Beispiel England, galten bislang aber nur 7 Werktage - Österreich zum Beispiel auch - und jetzt ist es so, dass Verbraucher überall die gleichen Rechte haben und die Händler überall auch die gleichen Rechte einräumen müssen." "Anders als bislang in Deutschland ist es so, dass wenn der Kunde etwas kauft und dann hinterher widerruft, also die Ware zurückgibt, die er im Internet gekauft hat, er selber dafür die sogenannten Rücksendekosten tragen muss. Bislang war in Deutschland die Regelung, dass der Händler dem Kunden diese Kosten nur auferlegen konnte, wenn die Rücksendung weniger als 40 Euro wert war. Das ändert sich quasi zu Lasten der Verbraucher als Kompromiss auf europäischer Ebene." Wie übe ich denn jetzt mein Widerrufsrecht praktisch aus? O-Ton 2 [00:34 sec.] "In Deutschland ist es bislang so, dass Sie einfach die Ware zurücksenden können. Sie müssen also nicht dazuschreiben: Ich widerrufe das oder Ich möchte das nicht mehr haben, sondern Sie können einfach auch die Annahme verweigern, das Ganze auch unfrei zurückgehen lassen. Die Richtlinie auf europäischer Ebene schreibt nun vor, dass immer eine deutliche Erklärung dabei sein muss. Das hei&suml;t, Sie müssen entweder Widerruf ankreuzen auf einem Formular, was der Händler zur Verfügung stellt, oder in der europäischen Richtlinie gibt es auch im Anhang einen Text, den Sie nutzen können, um Ihren Widerruf zu erklären. Das können Sie dann zum Beispiel auch dem Paket beilegen." Interessant sind für Händler und Kunden aber auch die Ausnahmen beim Widerrufsrecht... O-Ton 3 [00:59 sec.] "Wir haben auch bislang schon Ausnahmen vom Widerrufsrecht, wo der Gesetzgeber der Meinung war, da ist dieses Recht dem Händler nicht zumutbar. Beispiel ist: Wenn Ware auf Wunsch des Kunden individuell angefertigt wird, ein Ma&suml;anzug etwa, kann das nicht zurückgegeben werden. Das ist heute so und das ist künftig auch so. Es gibt jetzt aber neue Ausnahmen unter anderem für Produkte, die aus hygienischen oder gesundheitlichen Gründen nicht für eine Rücksendung geeignet sind und deren Versiegelung geöffnet wurde. Und das ist eine Neuerung, denn bislang gibt es zum Beispiel Rechtsprechung, dass auch Arzneimittel zurückgegeben werden können, obwohl der Händler diese dann vernichten muss. Das würde sich ändern. Ein weiteres Beispiel wäre etwa Betten, Matratzen. Wir hatten neulich eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, die besagte, ein Kunde darf sich zwei Wochen ein Wasserbett kaufen, Probe schlafen und dann zurückgeben. Auch das wäre künftig dann schwieriger, wenn der Händler die Matratze einschwei&suml;en würde, die würde geöffnet werden; dann wäre das Widerrufsrecht vermutlich ausgeschlossen. Sodass solche Fälle dann auch in Zukunft für den Verbraucher anders ausgehen würden." Auch sollen Verbraucher künftig besser gegen Abo-Fallen im Netz geschützt werden. Wie soll das funktionieren? O-Ton 4 [00:58 sec.] "Wir haben jetzt in Deutschland die Situation, dass es viele Seiten gibt, wo Sie dann ja sich Ihre Lebenserwartung ausrechnen oder die Route planen können oder ähnliches und denken, das ist alles gratis, klicken dann auf Jetzt Anmelden und merken dann plötzlich, Sie sollen über zwei Jahre 100 Euro oder was bezahlen. Es gibt auch jetzt schon Ansätze nach dem geltenden Recht, wo man sagen kann: das geht so nicht, aber das hat offensichtlich nicht gereicht. Und deswegen hat der europäische Gesetzgeber noch mal ausdrücklich klargestellt: dass, wenn Kosten entstehen, das ausdrücklich auf dieser Bestellseite auch klar sein muss. Das hei&suml;t: die Kosten müssen über dem Button oder der Schaltfläche, die diese Bestellung auslöst, noch mal ausdrücklich genannt werden. Und auch die Schaltfläche, wo Sie dann draufklicken, muss so klar bezeichnet sein, dass völlig unmissverständlich ist, dass Sie jetzt was bezahlen müssen. Zum Beispiel kann da draufstehen: Kostenpflichtig bestellen, Kaufen oder Ähnliches. Aber Anmelden wäre zu wenig. Damit wären diese Abo-Fallen, wie sie bisher existieren, nicht mehr möglich und denen würde die Grundlage entzogen." Ein weiteres Problem sind Verträge aufgrund von Telefonwerbung - was ist hier geplant? O-Ton 5 [00:22 sec.] "Da sagt der europäische Gesetzgeber, das ist eine Branche, wo offensichtlich der Verbraucher besonders oft überrumpelt wird, und deswegen sind dort strengere Regelungen auf nationaler Ebene zugelassen. Das hei&suml;t, der deutsche Gesetzgeber dürfte zum Beispiel eine Regelung erlassen, wonach ein telefonischer Vertrag schriftlich bestätigt werden muss, und davon wird der deutsche Gesetzgeber voraussichtlich auch Gebrauch machen, denn ein entsprechender Entwurf ist schon eingebracht." Wann treten die neuen Regelungen in Kraft? O-Ton 6 [00:25 sec.] "Die Richtlinie ist vom Parlament jetzt angenommen worden am 23. Juni, muss jetzt noch vom Rat verabschiedet werden. Das ist aber eher eine Formalität. Es gibt dann eine Umsetzungsfrist von zwei Jahren. Das hei&suml;t, wir rechnen damit, dass etwa Mitte 2013 der nationale Gesetzgeber, also Deutschland und die anderen Staaten, die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt haben müssen. Das hei&suml;t, Mitte 2013 werden die Neuregelungen dann auch in Kraft treten." ABMODERATION Verbraucherrechte sollen in Europa einheitlich werden. Das Europäische Parlament hat dazu jetzt eine entsprechende Richtlinie verabschiedet. Das Widerrufsrecht beim Online-Kauf soll dann europaweit bei zwei Wochen liegen und Verbraucher sollen zukünftig besser vor Abo-Fallen und Verträgen durch Telefonwerbung geschützt werden. Voraussichtlich Mitte 2013 müssen die entsprechenden Regelungen in der EU umgesetzt sein. ACHTUNG REDAKTIONEN: Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Sendemitschnitt bitte an ots.audio@newsaktuell.de. Originaltext: Trusted Shops GmbH

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