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Online-Musikverbreitung in Europa möglicherweise illegal / ...



Online-Musikverbreitung in Europa möglicherweise illegal / Popkomm-Diskussion: Internationale Phono-Industrie fordert effizientere Verwertungsgesellschaften und zentrale Vergabe von Rechten Berlin (ots) - Die Musikindustrie braucht effizientere Rechte-Verwertungsgesellschaften, um die Verbreitung von Musik im Internet zu fördern. Es müsse geregelt werden, wie ein Anbieter die Rechte zur weltweiten Verbreitung eines Musikstücks zentral bei einer Gesellschaft erwerben könne (One-Stop-Shop). Das forderten Vertreter der nationalen und internationalen Phono-Industrie und digitaler Medien (gestern, 15. Sept.) auf einer von der Sozietät Nörr Stiefenhofer Lutz und dem Erich Pommer Institut veranstalteten Podiumsdiskussion im Rahmen der Musikmesse Popkomm. Vorbild sind die USA. Dort erzielten Online-Musikshops 2004 einen Umsatz von mehr als 200 Millionen Euro. In Westeuropa waren es nur 27 Millionen Euro. Dr. Peter Zombik, Geschäftsführer des Bundesverbands der phonografischen Wirtschaft, führte dies auf den stärkeren Wettbewerb der dortigen Verwertungsgesellschaften und eine übersichtlichere Vergabe der Rechte zurück. In ganz USA gibt es drei Gesellschaften. In Westeuropa gibt es in jedem Land eine, weltweit mehr als 70. Adressat der Forderung ist die EU-Kommission. Eigentlich war geplant, dass ein Vertreter der Behörde ein am 15. August veröffentlichtes Papier zur zukünftigen Regelung der Online-Verbreitung von Musik vorstellt. Die Kommission zog ihre Zusage jedoch kurz vor der Veranstaltung zurück. Dabei tut Abhilfe not. Seit Ende vergangenen Jahres steht die Online-Verbreitung von Musik auf einem bröckligen rechtlichen Fundament. Damals liefen die Abkommen von Santiago und Barcelona aus. Darin war geregelt, dass eine Gesellschaft zentral die Rechte zur Online-Verbreitung weltweit vergeben kann. Der Content-Anbieter musste sich die Lizenz allerdings bei der Verwertungsgesellschaft des Landes holen, in dem sein Unternehmen seinen Sitz hat ("Consumer-Allocation"-Klausel). Deutsche Content-Anbieter mussten also zur Verwertungsgesellschaft Gema gehen. Gegen diese Monopolstellung meldete die EU-Kommission Bedenken an. Deswegen konnten die Abkommen nicht verlängert werden. Seit Anfang dieses Jahres muss ein Anbieter sich deshalb theoretisch Lizenzen aller nationalen Verwertungsgesellschaften einholen, um ein Musikstück im Internet verbreiten zu können. Praktisch ist das kaum handhabbar. Die Folge: Musikstücke werden von europäischen Content-Anbietern formaljuristisch betrachtet möglicherweise illegal verbreitet. Die Lösung sieht die große Mehrheit der Diskussions-Teilnehmer in einer Abschaffung der "Consumer-Allocation"-Klausel. Das bedeutet: Eine Verwertungsgesellschaft kann zentral die Rechte für die weltweite Online-Verwertung vergeben. Der Käufer kann sich aber aussuchen, bei welcher Verwertungsgesellschaft er dieses Recht erwirbt. Damit kann er Unterschiede bei Gebühren und Service der Gesellschaften als Einkaufsvorteile nutzen. Der Künstler muss aber nach wie vor sein Recht bei seiner nationalen Verwertungsgesellschaft anmelden. Einzig Ralf Peer II, Managing Director des führenden unabhängigen Musikverlags Peermusic aus Richmond, USA, befürwortete das amerikanische Modell ungezügelten Wettbewerbs zwischen den Verwertungsgesellschaften. Jeder Künstler solle sich aussuchen dürfen, von welcher Verwertungsgesellschaft er sein Recht schützen lassen will. Und nur diese Gesellschaft kann das Recht auch verkaufen. Dann setzen sich die besten durch. Dabei dürfte die deutsche Gema nach seiner Meinung gute Chancen haben. Der Nutzer muss dann allerdings erst herausfinden, bei welcher Verwertungsgesellschaft er das Recht zur Verbreitung eines bestimmten Musikstücks einkaufen kann. Außerdem kann die Verwertungsgesellschaft Urheber ablehnen, von denen kein Umsatz zu erwarten ist. Am Ende eines solchen Ausleseprozesses unter den Verwertungsgesellschaften in den USA blieben von einer Vielzahl die drei heute bestehenden übrig. Für Horst Weidemüller, Geschäftsführer des Independent-Labels K7, würde dieses Modell jedoch das Ende der unabhängigen Musikproduzenten bedeuten. Wenn wirtschaftlicher Erfolg unsicher sei, fände sich keine Verwertungsgesellschaft bereit, die Rechte von Musikern zu schützen. Wes Himes, Geschäftsführer des Europäischen Verbandes digitaler Medien, und Prof. Dr. Johannes Kreile, Moderator der Runde und Partner der internationalen Sozietät Nörr Stiefenhofer Lutz resümierten deshalb: Die EU müsse dringend eine europäische Regelung anbieten, die Urheber schützt und gleichzeitig die Effizienz der Verwertungsgesellschaften steigert, damit der europäische Online-Musikmarkt Anschluss an die USA findet. Originaltext: Nörr Stiefenhofer Lutz

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