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Kontroverse Debatte zum Leistungsschutz beim Medientreffpunkt



Kontroverse Debatte zum Leistungsschutz beim Medientreffpunkt Leipzig (ots) - Zu einer kontroversen Debatte hat beim Medientreffpunkt Mitteldeutschland 2011 in Leipzig das Thema Leistungsschutz geführt. Dabei ging es vor allem um bisher noch nicht vorhandene Regelungen zugunsten der Verleger von Zeitungen und Zeitschriften, die von Verlegerverbänden seit 2009 eingefordert werden. Unternehmerverbände und Firmen wie zum Beispiel Google Deutschland hingegen lehnen ein solches Leistungsschutzrecht ab. Der Verleger solle selbst entscheiden können, wann und wie Inhalte seiner Printmedien Online verwertet werden, sagte Dr. Christoph Fiedler vom Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ). Bisher sei es fast uneingeschränkt möglich, einmal auf der Verlagsseite im Internet veröffentliche Artikel auch auf anderen Seiten zugänglich zu machen und damit möglicherweise durch Werbung Geld zu verdienen. "Dabei geht es nicht nur um kostenfrei vom Verlag angebotene Inhalte, sondern auch um kostenpflichtige", betonte Fiedler. Bei einem schrumpfenden Printgeschäft werde es für die Verlage immer wichtiger, an solchen Einnahmen durch eine Verwertungsgesellschaft beteiligt zu werden. "Eine solche Gesellschaft kann aber erst dann tätig werden, wenn den Verlagen vom Gesetzgeber Leistungsschutzrechte gewährt werden", so Fiedler. Die Übernahme von Urheberrechten der Autoren gewähre keinen effektiven Schutz im Sinne der Verlage, zumal freie Autoren den Verlagen diese Rechte nicht einräumen würden. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Jarzombek rief die Verleger auf, selbst die Initiative zu ergreifen. Sie sollten Geschäftsmodelle erfinden, die ihnen Einnahmen aus dem Online-Geschäft sicherten. Dass es mit dem neuen Leistungsschutzrecht so lange dauert, begründete der Politiker mit noch ausstehenden europäischen Regelungen, aber auch damit, dass es sich um eine komplizierte Materie handelt. "Das Recht muss so gestaltet werden, dass der Nutzer damit umgehen kann", so Jarzombek. "Er muss verstehen, was er darf und was nicht." Der CDU-Bundestagsabgeordnete zeigte sich am Ende aber überzeugt, dass die Neuregelung kommen wird. Dr. Arnd Haller von Google Deutschland war anderer Meinung. Der Leiter der Rechtsabteilung sprach sich klar gegen das Leistungsschutzrecht für Printmedienverleger bzw. für ein längeres Moratorium in der Debatte aus. "Wenn wir erst in fünf Jahren wieder darüber reden, werden wir feststellen, dass wir das Gesetz gar nicht brauchen", zeigte er sich überzeugt. Dann werde es Plattformen und andere Möglichkeiten für die Verleger geben, um mit ihren journalistischen Inhalten auch im Internet Geld zu verdienen. Im Übrigen würden die Nutzer die Artikel ohnehin in der Regel direkt auf den Internetseiten des Verlages lesen oder herunterladen und nicht etwa auf den Seiten eines russischen Raubkopierers, den es deshalb auch gar nicht gebe. "Wenn das Leistungsschutzrecht kommt, könnten Verlage künftig doppelt verdienen", warnte Haller. Einmal durch Bezahlung oder Werbung auf den eigenen Seiten UND durch Zuweisungen aus der Verwertungsgesellschaft. Beim schon seit Jahrzehnten vorhandenen Leistungsschutzrecht für elektronische Medien mahnte Claus Grewenig, Geschäftsführer des VPRT, eine Modernisierung an. Cornelia Holsten, die als Direktorin der Bremischen Landesmedienanstalt brema die ALM vertrat, bot ihre Beratung in den Gesetzgebungsverfahren an. Originaltext: Medientreffpunkt Mitteldeutschland

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