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Kein deutscher Webstatistik-Dienst ist uneingeschr



Kein deutscher Webstatistik-Dienst ist uneingeschränkt gesetzeskonform / Xamit Studie zeigt, welcher Dienst in Deutschland genutzt werden darf Düsseldorf (ots) - Die Datenschutz- und IT-Sicherheitsspezialisten von Xamit haben die in Deutschland populärsten Webstatistik-Dienstleister untersucht, ob sie eine rechtskonforme Webstatistik anbieten. Das Ergebnis ist ernüchternd: eTracker ist der einzige Webstatistik-Dienst, der in Deutschland legal genutzt werden kann - dies aber auch erst nach individuellen Anpassungen. Im Rahmen der Studie "Webstatistiken im Test - Welcher Dienst ist in Deutschland legal?" wurden au&suml;erdem Google Analytics, WiredMinds, StatCounter und Stats4Free untersucht. Datenschutzbestimmungen werden von den genannten Anbietern systematisch au&suml;er Acht gelassen und auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) als Grundlage eines Dienstleistervertrages entsprechen durchweg nicht den Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes. "Webseitenbetreiber verlassen sich gemeinhin auf die Seriosität ihrer Dienstleister, denn Webstatistiken zu erstellen ist ein Massengeschäft", sagt Dr. Niels Lepperhoff, Geschäftsführer der Xamit Bewertungsgesellschaft mbH in Düsseldorf und Co-Autor der Studie. "Individuelle Verhandlungen finden nur in Ausnahmefällen statt. Deshalb sind Betreiber bei der Auswahl ihres Dienstleisters darauf angewiesen, dass dieser in seinem Angebot von vornherein eine gesetzeskonforme Leistung bereitstellt." Besonders prekär ist, dass nicht die Dienstleister, sondern die Nutzer der Dienste für die Nichteinhaltung von gesetzlichen Vorschriften mit Bu&suml;geldern von bis zu 50.000 Euro belegt werden können. Lediglich eTracker, der bei etwa zehn Prozent der deutschen Webseiten eingesetzt wird, ermöglicht eine legale Reichweitenmessung. Dazu müssen jedoch entsprechende Datenschutzoptionen durch den Betreiber eingestellt werden. Alle übrigen Dienstleister stolpern insbesondere über die Nutzung von unverkürzten IP-Nummern und eine fehlende Widerspruchsmöglichkeit gegen die Profilbildung. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aller gestesteten Anbieter erfüllen nicht die Anforderungen des Gesetzgebers an eine Auftragsdatenverarbeitung. Betreiber müssen deshalb Individualverträge abschlie&suml;en oder eine Umgestaltung sämtlicher Standardverträge bzw. der AGB fordern. "Webseitenbetreiber, die ihrem Statistik-Dienstleister blind vertrauen, verletzen heute in 90 Prozent der Fälle datenschutzrechtliche Vorschriften. Das kann teuer werden", erklärt Dr. Niels Lepperhoff. "Für Webstatistik-Dienstleister besteht deshalb dringender Handlungsbedarf, um ihre Kunden zu schützen." Den Bewertungsma&suml;stab für die Webstatistik-Dienste bildeten die Kriterien im Beschluss des Düsseldorfer Kreises über die datenschutzkonforme Ausgestaltung von Analyseverfahren zur Reichweitenmessung bei Internet-Angeboten vom 26./27. November 2009. Der Beschluss nennt Informationspflichten der Betreiber, technische und organisatorische Anforderungen an Statistik-dienstleister und Anforderungen an den Vertrag zwischen Webseiten-Betreiber und Statistik-Dienstleister. Die vollständige Xamit Studie steht ab sofort zum kostenlosen Download unter www.xamit-leistungen.de/Studien_und_Tests/index.php bereit. Neben den detaillierten Untersuchungsergebnissen sind darin auch weitere Informationen und eine Checkliste zur gesetzeskonformen Gestaltung von Verträgen zur Auftragsdatenverarbeitung gemä&suml; § 11 BDSG enthalten. Herr Dr. Niels Lepperhoff steht für Interviews zur Verfügung. Für Terminvereinbarungen sowie Fragen und weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unten angegebenen Kontakt. Über Xamit Die Xamit Bewertungsgesellschaft mbH, Düsseldorf, ist spezialisiert auf Datenschutz- und IT-Sicherheitsfragen des Mittelstands sowie Herausgeber zahlreicher Studien rund um die Themen Datenschutz und IT-Sicherheit. Xamit-Experten vereinen IT-technisches, betriebswirtschaftliches und rechtliches Know-how. Sie stellen externe Datenschutzbeauftragte (TÜV-geprüft), entwickeln Datenschutzkonzepte, ermitteln Compliance-Verstö&suml;e und Sicherheitslücken. Unternehmenswerte werden so geschützt. Des Weiteren unterstützt und begleitet Xamit Wirtschaftsprüfer bei Unternehmensprüfungen. Originaltext: Xamit Bewertungsgesellschaft mbH

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