A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z |  
 

Bundesgerichtshof erklärt Lottoblock für wettb



Bundesgerichtshof erklärt Lottoblock für wettbewerbswidrig Altenholz (ots) - - BGH konkretisiert Beschluss des OLG Düsseldorf - Gebietsabsprachen der Lottogesellschaften sind rechtswidrig - Zu erteilende Genehmigungen dürfen nicht zu wettbewerbswidrigen Zwecken missbraucht werden Die im so genannten "Blockvertrag" geregelte Absprache der deutschen Lottogesellschaften, ihr Vertriebsgebiet auf ihr Bundesland zu beschränken, verstößt nach Auffassung des Bundesgerichtshofs gegen geltendes Kartellrecht. In dem erst heute zugestellten Beschluss vom 8. Mai 2007 konkretisiert der BGH die Entscheidung des OLG Düsseldorf, das die Beschwerde der Lottogesellschaften gegen sofort vollziehbare Anordnungen des Bundeskartellamts am 23.10.2006 abgewiesen hatte. Die Lottogesellschaften hatten daraufhin gegen einen Teil des Beschlusses Beschwerde beim BGH eingereicht. Zweck dieser Teilbeschwerde war, die sofort vollziehbare Anordnung der überregionalen Öffnung ihrer Internetangebote erneut überprüfen zu lassen. Die Mehrheit der Lottogesellschaften hatte sich zuvor entschlossen, ihre Onlineangebote bis zur endgültigen gerichtlichen Klärung abzuschalten. Der BGH hat nun klargestellt, dass eine Lottogesellschaft eines Bundeslandes grundsätzlich die Möglichkeit hat, ihr Angebot auch in anderen Bundesländern zu entfalten, auch wenn diese Tätigkeit unter dem Vorbehalt der Erlaubnis des jeweiligen Bundeslandes steht. Eine solche Erlaubnis zu beantragen müsse ihr jedoch offen stehen, sie dürfe nur aus ordnungsrechtlichen, nicht jedoch zum Zwecke der Regulierung des Wettbewerbs versagt werden, so der BGH. Das Bundeskartellamt dürfe die Gründe einer Ablehnung überprüfen. Dagegen spreche auch nicht die Lotteriehoheit der Länder. Der von den Lottogesellschaften stets ins Feld geführte Konflikt zwischen Ordnungsrecht, Strafrecht und Kartellrecht bestehe nicht. Der BGH geht davon aus, dass die bisherige Praxis, den Internetvertrieb auf die Bürger eines Bundeslandes zu beschränken kartellrechtswidrig ist. Die Lottogesellschaften sind daher ab sofort verpflichtet, die in ihren Konzessionen enthaltenen Beschränkungen in Bezug auf den Internetvertrieb unberücksichtigt zu lassen. Rainer Jacken, Vorstandssprecher der FLUXX AG: "Damit hat der BGH ein weiteres Mal klargestellt, dass Kartellrecht und Ordnungsrecht beachtet werden müssen. Der Willkür der Ordnungsbehörden bei der Versagung von Erlaubnissen ist damit endlich ein Riegel vorgeschoben. Ein Genehmigungsvorbehalt ohne Rechtsanspruch, wie ihn der geplante Glücksspielstaatsvertrag vorsieht und der das Aus für gewerbliche Spielvermittler bedeuten würde, ist damit vom Tisch." Mit dem Nebeneinander von Ordnungsrecht und Wettbewerbsrecht muss der Vertrieb von Lotto, inklusive aller Annahmestellen, unter Beachtung ordnungsrechtlicher Vorgaben diskriminierungsfrei organisiert werden. Daraus folgt, dass die Lottoannahmestellen in einem offenen Verfahren ausgeschrieben werden müssen. FLUXX rechnet sich hier gute Chancen aus, in den verschiedenen Bundesländern in Zukunft größere Kontingente von Annahmestellen zu betreiben. Rainer Jacken: "Die Kernbotschaft des BGH ist die Bestätigung des Vorgehens des Bundeskartellamtes, staatliche Maßnahmen am Gemeinschaftsrecht zu prüfen und gegebenenfalls zu verfügen, diese eingeschränkt anzuwenden. Das wird auch der Maßstab sein, an dem sich ein neuer Glücksspielstaatsvertrag messen lassen muss. Der BGH-Beschluss ist auch ein Sieg für alle Lottospieler in Deutschland: Ab heute gibt es keinen Grund mehr, Lotto aus dem Internet zu verbannen." Über FLUXX: FLUXX ist ein auf die Vermittlung von Lotto und Wetten spezialisiertes Unternehmen mit Sitz in Altenholz bei Kiel. Die für den Betrieb erforderlichen Rechte und Lizenzen sowie das technische und marktrelevante Know how versetzen FLUXX in die Lage, jede Form von lizenziertem Glücksspiel über unterschiedliche Vertriebswege an den Endkunden zu vermitteln. Neben den eigenvermarkteten Angeboten jaxx.de, jaxx.com, myBet.com und Telewette stellt FLUXX seine Produkte und Dienstleistungen auch anderen Unternehmen und Organisationen zur Verfügung, die über umfangreiche Endkundenbeziehungen verfügen. Hierzu zählen die Online-Dienste AOL, Freenet, Lycos und Yahoo! Espana, der Pay-TV-Sender Premiere, der Burda-Verlag sowie die Lottogesellschaften der Bundesländer Schleswig-Holstein, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Die FLUXX AG ist seit September 1999 an der Deutschen Börse notiert (ISIN DE000A0JRU67) und beschäftigt derzeit konzernweit 145 Mitarbeiter. Originaltext: FLUXX AG

Das haben andere Besucher auf unserer Seite gesucht:


Diese Nachrichten haben andere Besucher auf unserer Seite besucht:
Führendes Outbound-Call-Center lässt Software wählen / ... XSL-Buch im Netz, Digitale Wissensbasis zum Webdevelopment / ... Auch andere MEDI Verbünde wollen Ausstieg aus dem KV-System ... AOK-Familientag / 295.346 Tore für Lukas Podolski
1 4 B
Newscenter:
29.05.2012: Computer/E Commerce
Einladung zum Pressetermin // WDR-Rundfunkrat am 30. Mai 2012
Einladung zum Pressetermin // WDR-Rundfunkrat am 30. Mai 2012 Köln // (ots) - Sehr geehrte Damen und Herren, anlässlich der anstehenden Entscheidungen des WDR-Rundfunkrats zur Intendantenwahl und zu den geplanten Änderungen bei WDR 3 laden wir zu einer kurzfristig anberaumten Pressekonferenz ein: Mittwoch, 30. Mai 2012, 16:30 Uhr, Reichard-Haus, Eingang WDR-Funkhaus, W"


29.05.2012: Wirtschaft/Werbung
Weber Shandwick kommuniziert weltweit für die
Weber Shandwick kommuniziert weltweit für die Olympische Bewerbungsgesellschaft Tokyo 2020 Berlin (ots) - Tokyo 2020, die Bewerbungsgesellschaft für die Olympischen und Paralympischen Sommerspiele, hat Weber Shandwick nach der erfolgreichen Zusammenarbeit in der ersten Bewerbungsrunde nun zu ihrer weltweiten Kommunikationsagentur ernannt. Die kommunikativen Maßnahmen rund um die"


29.05.2012: Wirtschaft/Life Sciences
Hämoglobinspray jetzt auch auf EWMA Kongress2
Hämoglobinspray jetzt auch auf EWMA Kongress in Wien vorgestellt / Wundexperten berichten über einen innovativen, vielversprechenden Therapieansatz zur Heilung chronischer Wunden Georgsmarienhütte/Wien (ots) - Nach dem erfolgreichen Debüt auf dem Deutschen Wundkongress in Bremen hat das deutsche Unternehmen SastoMed sein Hämoglobinspray Granulox nun auch auf dem europäischen Wundko"


29.05.2012: Wirtschaft/Auto
Pläne zur Autobahn-Vignette / ADAC kritisiert
Pläne zur Autobahn-Vignette / ADAC kritisiert grundloses Abkassieren / Der Staat verfügt über ausreichende Einnahmen München (ots) - Die jüngsten Pläne von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer für deutsche Autobahnen eine Vignette nach dem Modell Österreichs einzuführen, stoßen auch beim ADAC auf massive Ablehnung. "Aus Sicht des ADAC fehlt eindeutig der politische Wille, die "


29.05.2012: Computer/Telekommunikation
Good Technology's Q1 12 Device Activation Re
Good Technology's Q1 2012 Device Activation Report enthüllt: iPhone 4S bricht Rekorde, iPads dominieren weiterhin in Unternehmen Frankfurt/Main (ots) - Good Technology hat den vierteljährlichen Device-Activation-Bericht für das erste Quartal 2012 veröffentlicht, der unter www.good.com/resources/Good_Data_Q1_2012.pdf online zur Verfügung steht. Der Bericht liefert eine Aufteilung der"


29.05.2012: Computer/Unterhaltungselektronik
Good Technology's Q1 12 Device Activation Re
Good Technology's Q1 2012 Device Activation Report enthüllt: iPhone 4S bricht Rekorde, iPads dominieren weiterhin in Unternehmen Frankfurt/Main (ots) - Good Technology hat den vierteljährlichen Device-Activation-Bericht für das erste Quartal 2012 veröffentlicht, der unter www.good.com/resources/Good_Data_Q1_2012.pdf online zur Verfügung steht. Der Bericht liefert eine Aufteilung der"


29.05.2012: Computer/Mobile Kommunikation
Good Technology's Q1 12 Device Activation Re
Good Technology's Q1 2012 Device Activation Report enthüllt: iPhone 4S bricht Rekorde, iPads dominieren weiterhin in Unternehmen Frankfurt/Main (ots) - Good Technology hat den vierteljährlichen Device-Activation-Bericht für das erste Quartal 2012 veröffentlicht, der unter www.good.com/resources/Good_Data_Q1_2012.pdf online zur Verfügung steht. Der Bericht liefert eine Aufteilung der"


Shopbewertung
9.2/10 12 Bewertungen
Auswahl:
Preis/Leistung:
Versand/Lieferzeit:
Support: