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BDZV-Präsident Heinen: Der beste Journalismus



BDZV-Präsident Heinen: Der beste Journalismus ist unsere Zukunft / 600 Teilnehmer beim Zeitungskongress in Berlin / Bundeskanzlerin und Bundesinnenminister als Gastredner Berlin (ots) - Der Transformationsprozess in der Zeitungsbranche ist noch längst nicht abgeschlossen. Dies erklärte der Präsident des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Helmut Heinen, heute in Berlin vor rund 600 Teilnehmern - Verleger, Chefredakteure, Verlagsmanager - und in Anwesenheit von Bundeskanzlerin Angela Merkel. Selbstbewusst stellten sich die Verlage den neuen Bedingungen im Medienmarkt und könnten zu den Gewinnern des digitalen Wandels gehören. "Nur der beste Journalismus ist unsere Zukunft", so Heinen wörtlich. Dabei hob er hervor, dass die Verlage neben der gedruckten Zeitung mit fast 50 Millionen Lesern auch im Internet äu&suml;erst erfolgreich seien. 52 Prozent der Internetnutzer (20 Millionen) informierten sich regelmä&suml;ig auf den Websites der Zeitungen. Die grö&suml;te Herausforderung bestehe darin, funktionierende Geschäftsmodelle im Internet zu finden. Zu den Voraussetzungen für den digitalen Erfolg, so der BDZV-Präsident, gehörten auch faire Rahmenbedingungen. In diesem Zusammenhang kritisierte er das Marktgebaren von Google und die Expansion der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im Internet. Zugleich bekräftigte er die Forderung der Verleger für ein Leistungsschutzrecht für Presseunternehmen. Die Verlage warteten auf den Gesetzentwurf der Bundesjustizministerin. "Wir wollen auf gleicher Augenhöhe mit denen verhandeln, die unsere Angebote zum eigenen Vorteil gewerblich nutzen. Auch wirtschaftlich erfolgreiche Medienunternehmen haben Anspruch auf Schutz ihres Eigentums." Hart ins Gericht ging Heinen mit den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Mit der Einführung der Haushaltsabgabe als "de-facto-Steuer" könne das öffentlich-rechtliche System noch stärker mit Geld und einem Mammut-Apparat den Medienmarkt verzerren. Heinen machte deutlich, dass sich die Klage gegen die Tagesschau-App auf die Presseähnlichkeit des Produkts konzentriere. Dagegen sei die auf Videobeiträge konzentrierte Mediathek des ZDF ein Modell, den Konflikt zwischen Verlegern und Rundfunkanstalten zu lösen. An die Bundeskanzlerin richtete Heinen den Appell, die Pressefusionskontrolle zu novellieren und damit Kooperationen und auch Fusionen von Presseunternehmen zu erleichtern. Es sei nicht einfach gewesen, innerhalb der Zeitungsbranche einen breit getragenen Kompromiss für eine neue Regelung zu finden. Die Vorschläge der Zeitungsverleger zeugten von gro&suml;em Augenma&suml;. Denn den Verlagen liege die Zeitungsvielfalt ebenso am Herzen wie allen politischen Kräften in der Demokratie. Heinen stellte klar, dass eine Lockerung der Pressefusionskontrolle nicht mit der gesetzlichen Auflage verknüpft werden dürfe, unternehmerische und publizistische Verantwortung zu trennen. Gegenüber der Bundesregierung mahnte Heinen an, das Gesetz zur Stärkung der Pressefreiheit endlich zu verabschieden. Mit dieser Änderung des Straf- und Prozessrechts würde der Quellen- und Informantenschutz gestärkt und die investigative und kritische Berichterstattung gesichert. Es sei zu begrü&suml;en, wenn sich Journalisten künftig nicht mehr der Beihilfe zur Verletzung des Dienstgeheimnisses strafbar machten, falls sie Material veröffentlichten, das ihnen vertraulich zugeleitet wurde. Positiv sei auch, dass eine Beschlagnahme nur noch bei einem dringenden Tatverdacht gegen den Journalisten möglich sei. Konsequent wäre es - so Heinen - wenn auch gesetzlich verankert werden könnte, dass Journalisten zu den Berufsgeheimnisträgern zählten, wie Geistliche, Anwälte und auch Abgeordnete. Originaltext: BDZV - Bundesverb. Dt. Zeitungsverleger

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