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Verbesserung des Jugendschutzes bei Computer- und Videospielen durch Änderung des Jugendschutzgesetzes nicht erreicht / BIU fordert USK-Alterskennzeichnung auch für das Internet Berlin (ots) - In den nächsten Tagen wird der Bundestag über das Änderungsgesetz zum Jugendschutzgesetz abstimmen. Nach Meinung des Bundesverbandes Interaktive Unterhaltungssoftware e.V. (BIU) bieten die vorgesehenen Änderungen zum Umgang mit Computer- und Videospielen keine Verbesserung für die Verbraucher: Das eigentliche Problem, die einheitliche Alterskennzeichnung von Computer- und Videospielen unabhängig von der Verbreitungsart, wird von dem Entwurf nicht berührt und bleibt somit ungelöst. "Gerade die Schließung dieser Lücke wäre aus unserer Sicht jedoch dringend erforderlich, um den Jugendmedienschutz tatsächlich zu verbessern und die vorhandenen technischen Systeme auch zukünftig effektiv einsetzen zu können", sagt Olaf Wolters, Geschäftsführer des BIU. Das Problem ergibt sich daraus, dass Spiele für Computer und Spielkonsolen heute nicht nur über Trägermedien, wie DVDs oder Speicherkarten, sondern auch per Download über das Internet bezogen werden können. Während Spiele auf Trägermedien durch die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) geprüft werden, ist dies nach aktueller Gesetzeslage für online vertriebene Spiele nicht möglich, da sie dem Jugendmedienschutz-staatsvertrag unterliegen. "Hier sollte das Änderungsgesetz ansetzen und die Alterskennzeichnung durch die USK unabhängig vom Verbreitungsweg ermöglichen", erklärt Wolters. "Denn nur so können Verbraucher, Eltern und Lehrer die Kennzeichnung als verlässliche Orientierungshilfe bei der Wahl altersgerechter Computer- und Videospiele nutzen." Die Technik hierfür hat die Industrie längst bereitgestellt: Auf allen aktuellen Spielkonsolen sowie vermehrt auch auf der PC-Plattform ist eine Altersabfrage installiert, die bei jedem Spielstart das digitale Alterskennzeichen der Software mit der im Spielerprofil voreingestellten Altersangabe abgleicht und die Inhalte bei Nichtübereinstimmung blockiert. Dabei ist es dem System egal, ob das Spiel per Datenträger oder über das Internet eingespeist wurde. Voraussetzung dieser Technik ist jedoch ein einheitliches Alterskennzeichen, das bei jedem Spiel unabhängig vom Verbreitungsweg digital hinterlegt sein muss. Anstatt diese Grundlage für einen effektiven Jugendschutz zu schaffen, sieht das Änderungsgesetz vor, die USK-Plakette zur Alterskennzeichnung auf Computer- und Videospielen zu vergrößern. Neben der beschriebenen Internet-Problematik wird hierbei vernachlässigt, dass weniger die Größe, sondern eher Gestaltung und Wortlaut der Alterskennzeichen problematisch sind. Um mehr Aufmerksamkeit auf das Kennzeichen zu lenken, schlägt der BIU daher eine veränderte Darstellung vor. Beispielsweise ließe sich die Bezeichnung "Freigegeben ab XX Jahren gemäß § 14 JuSchG" allgemeinverständlich durch die Zahlen 0, 6, 12, 16 und 18 ersetzen. Auch die missverständlichen Formulierungen "Ohne Altersbeschränkung" bzw. "Keine Jugendfreigabe" würden so hinfällig. Ein weiterer positiver Effekt: Die Alterszahl könnte circa viermal größer dargestellt werden als der bisher verwendete Text. Originaltext: Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware

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