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USB Med-O-Card ersetzt die eGK / CEPCO und NAV beginnen mit ...



USB Med-O-Card ersetzt die eGK / CEPCO und NAV beginnen mit den regionalen Tests Berlin / Tel Aviv (ots) - Der NAV Virchow Bund Niedergelasser Ärzte e.V. hat als ärztlicher Berufsverband den Ausstieg aus der fatalen Elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und den alternativen Einstieg in die moderne USB Technologie beschlossen (http://www.nav-virchow-bund.de/). Der Testlauf mit der USB Med-O-Card beginnt im Januar 2008. Damit beendet der NAV die unseelige und seit der MEDICA Fachmesse für Medizin lezte Woche sich erhitzende Diskussion über den Einsatz der eGK, deren Ergebnis deutsche Medien zusammenfaßten: Im Ernstfall kann die eGK Risiko-Patienten keine Daten zur Verfügung stellen, da die eGK gar keine Daten speichern kann! Es geht jedoch auch anders! Dr. Gil (Gunter) Pollanz, CEO von CEPCO Health Management System Ltd., Israel, und geistiger Vater der USB-Med-O-Card, sollte es wissen. Schließlich ermöglichte ihm der schnelle Zugriff zu seinen digitalen Daten sowie der Zugriff zu wissenschaftlicher Literatur des FDA, USA, einem unheilbaren Krebs, der ihm nur noch wenige Wochen Überlebenszeit einräumte, Paroli zu bieten. Dies war vor 11 Jahren! Dazu Pollanz: Jeder Bürger sollte im Notfall dieselbe Chance bekommen, eingebettet in einer Karte, die er in seiner Brieftasche trägt. Dagegen werden in Deutschland, aber auch weltweit, geplante Milliardeninvestitionen zur medizinischen Datenerfassung über Giga-Server so dargestellt, als ob diese das Wissen, die Erfahrung und das persönliche Engagement von Millionen von Ärzten ersetzen könnte. Was für ein vom medizinischen Alltag völlig losgelöster Unsinn! Die Chefs der US Krankenkassen haben bereits die Notbremse gezogen, veranlassten die Schließung gigantischer Netzwerksysteme und deren Datenserver (z.B. Santa Barbara Health Systems) und fordern die Erfassung der Daten beim Patienten. Dies bindet den Patienten ein und stärkt das Arzt/ Patientenverhältnis - eine Win-Win Situation. Pollanz führt weiter aus: Um dem Patienten sinnvoll zu versorgen müssen moderne Technologien verwendet werden; Smart-Cards können das nicht. Die USB Med-O-Card begleitet den Patienten ein Leben lang. Er verbleibt de-jure und de-facto der einzige Zugriffsberechtigte. Es obliegt ausschließlich dem Patienten, ob und wem er seine Daten zur Verfügung stellt. Weder Arzt noch Patienten sind auf irgend welche Server angewiesen. Die USB Med-O-Card hat so viel Speicherplatz und arbeitet so schnell, daß der Arzt binnen Sekunden nicht nur die CT-Bilder des Radiologen auf seinem Bildschirm sieht, sondern auch den Arzneimittel-Risikocheck, der auf Basis aller Medikamente des Patienten automatisch bei Programmaufruf oder bei Ausstellung eines neuen e-Rezeptes erstellt wird. Detaillierte Notfallinformationen oder Anamnesebogen gehören zum Standard. Facharztprogramme erlauben spezielle Darstellung der Daten und DMP Programe der Krankenkassen bedürfen eines einzigen Links um die Daten zu aktualiseren. Ein neuartiges, für USB Karten entwickeltes Sicherheitssystem schützt nicht nur die Patientendaten sondern verhindert auch daß Viren, Trojaner oder Spyware die Karte überhaupt erreichen können. Die Zukunft hat doch schon längst Einzug gehalten. Während Prof. Frölich von der UNI Hannover noch 2003 berichtet, daß über 20.000 Patienten pro Jahr in deutschen Krankenhäusern wegen falscher Medikation versterben, kann der Einsatz der Med-O-Card bereits heute diese Zahl drastisch reduzieren. Der NAV und seine Test-Ärzte positionieren sich mit ihrer Entscheidung, moderne Technologien nicht nur zuzulassen sondern diese auch mit zu gestalten, als aktiv Mitwirkende im künftigen deutschen Gesundheitswesens. Der eGK, die auf Grund ihrer Smart-Card Technologie keine Patientendaten speichern kann, wird nun, wie es das Gesezt fordert, ein mobiler, personenbezogener Datenträger an die Seite gestellt, der noch viel mehr kann, als das was SGBV, § 291a oder das Bundesdatenschutzgesezt § 6c verbindlich von einer Patientenkarte fordern. Nun werden konkurrierende Technologien ihr Können unter Beweis stellen müssen. Originaltext: CEPCO HOLDING Ltd.

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