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qEANS-Hauptversammlung: Höft & Wessel AG / Einberufu



EANS-Hauptversammlung: Höft & Wessel AG / Einberufung der Hauptversammlung -------------------------------------------------------------------------------- Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- Höft & Wessel Aktiengesellschaft, Hannover WKN: 601100, ISIN: DE0006011000 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 15. Juni 2011 Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre! Hiermit laden wir Sie zur ordentlichen Hauptversammlung der Höft & Wessel Aktiengesellschaft ein. Die Hauptversammlung findet statt am 15. Juni 2011, 11:00 Uhr, im Alten Rathaus Karmarschstr. 42, 30159 Hannover. Auf den folgenden Seiten finden Sie die Tagesordnung. Diese Einladung ist am 4. Mai 2011 im elektronischen Bundesanzeiger (www.ebundesanzeiger.de) veröffentlicht worden. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der Höft & Wessel Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2010, des nach International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellten Konzernabschlusses und Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2010, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 sowie des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2010 in Höhe von Euro 1.429.224,29 wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer Dividende i.H.v. Euro 0,10 je Stückaktie auf 8.497.490 dividendenberechtigte Stückaktien und Vortrag des Restbetrags i.H.v. Euro 579.475,29 auf neue Rechnung. Gesamtbetrag der Dividende Euro 849.749,00 Vortrag auf neue Rechnung Euro 579.475,29 ______________________________________________________ Bilanzgewinn Euro 1.429.224,29 3. Entlastung der Mitglieder des Vorstands Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen. 4. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen. 5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, zum Abschlussprüfer der Höft & Wessel Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2011 zu wählen. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung Das Grundkapital der Gesellschaft ist zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung eingeteilt in 8.497.490 Stückaktien. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Anzahl der Aktien und der Stimmen beträgt 8.497.490. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines Nachweises des Anteilsbesitzes spätestens bis zum 8. Juni 2011 (24:00 Uhr) in Textform (siehe § 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den 25. Mai 2011 (00:00 Uhr) beziehen (Nachweisstichtag) und ist in deutscher oder englischer Sprache in Textform (siehe § 126 b BGB) zu erbringen. Als Nachweis genügt eine Bestätigung durch das depotführende Institut. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes sind ausschlie&suml;lich an folgende Adresse zu richten: Höft & Wessel AG c/o Computershare HV-Services AG Prannerstra&suml;e 8 D- 80333 München Fax: +49 (0)89- 30903-74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date) Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Record Date erworben haben, können somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemä&suml; angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn Sie die Aktien nach dem Record Date veräu&suml;ern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräu&suml;erbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine evtl. Dividendenberechtigung. Stimmrechtsvertretung Ergänzend weisen wir auch auf die Möglichkeit hin, das Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, ausüben zu lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Höft & Wessel AG bedürfen der Textform. Ausnahmen können für Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen bestehen. Die Höft & Wessel AG bietet ihren Aktionären für die Übermittlung des Nachweises der Vollmacht bzw. des Widerrufs folgende Emailadresse an: hvvollmacht@hoeft-wessel.de Die Höft & Wessel AG bietet ihren Aktionären an, einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Höft & Wessel AG bedürfen der Textform. Dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Einzelheiten zur Bevollmächtigung ergeben sich aus den Unterlagen, die den Aktionären über die Depotbanken zugesandt werden. Wir weisen darauf hin, dass auch zur Bevollmächtigung eine ordnungsgemä&suml;e Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich sind. Rechte der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum 15. Mai 2011 (24:00 Uhr), unter der Anschrift Höft & Wessel Aktiengesellschaft, Rotenburger Stra&suml;e 20, 30659 Hannover zugehen. Rechte der Aktionäre: Gegenanträge, Wahlvorschläge Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126, 127 Aktiengesetz sind der Gesellschaft zu übersenden unter der Anschrift Höft & Wessel Aktiengesellschaft, Rotenburger Stra&suml;e 20, 30659 Hannover. Etwaige Anträge für einen bestimmten Punkt der Tagesordnung und ihre Begründung sind den anderen Aktionären nur dann über die Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn diese mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis zum 31. Mai 2011 (24:00 Uhr), der Gesellschaft übersandt wurden. Rechte der Aktionäre: Auskunftsrecht Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemä&suml;en Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Macht eine Gesellschaft von den Erleichterungen nach § 266 Abs. 1 Satz 2, § 276 oder § 288 des Handelsgesetzbuchs Gebrauch, so kann jeder Aktionär verlangen, dass ihm in der Hauptversammlung über den Jahresabschluss der Jahresabschluss in der Form vorgelegt wird, die er ohne Anwendung dieser Vorschriften hätte. Die Auskunftspflicht des Vorstands eines Mutterunternehmens (§ 290 Abs. 1, 2 des Handelsgesetzbuchs) in der Hauptversammlung, der der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht vorgelegt werden, erstreckt sich auch auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft Die Informationen nach § 124a AktG sind auf der Internetseite der Höft & Wessel AG unter www.hoeft-wessel.com zugänglich. Hannover, im Mai 2011 Höft & Wessel Aktiengesellschaft Der Vorstand Höft & Wessel AG Rotenburger Str. 20 D-30659 Hannover Tel.: +49 (0)511.61 02-0 Fax: +49 (0)511.61 02-411 www.hoeft-wessel.com Ende der Mitteilung euro adhoc -------------------------------------------------------------------------------- ots Originaltext: Höft & Wessel AG Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

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