iX über populäre Webmythen / Nicht alle rechtlichen "Weisheiten" im
Netz stimmen
Hannover (ots) - Die Distanzierung von Links zählt genauso zu den
populären Webmythen wie die Meinung, dass es ohne Copyright-Vermerk
keinen Urheberschutz gibt. Auch wenn es immer wieder hartnäckig
behauptet wird: Nicht einmal die Aussage, dass ein Server im Ausland
vor Strafverfolgung schützt, stimmt. Das IT-Profimagazin iX klärt in
seiner aktuellen Ausgabe 12/09 über Webirrtümer auf.
Wieso sollte jemand auf Webseiten verlinken, von denen er sich von
vorneherein distanziert? Mit gesundem Menschenverstand ist das nicht
zu erklären. "Dennoch zählt die Distanzierung von Links zu den
Mythen, die im Internet nicht tot zu kriegen sind", erläutert
iX-Redakteurin Ute Roos. Die Rechtslage ist folgende: Wer einen Link
setzt, sollte die Seite prüfen, denn er macht sie seinen Besuchern
damit zugänglich. Wer die Seite überprüft, bevor er verlinkt, ist
später nicht verpflichtet, sie im Auge zu behalten. Er muss nur den
Link entfernen, wenn er von einer zwischenzeitlich eingetretenen
Rechtswidrigkeit erfahren hat.
Auch um das Thema Copyright-Vermerk kursieren hartnäckige
Gerüchte. Hinweise wie "Urheber/Copyright by XY" oder "Dieses
Material ist urheberrechtlich geschützt" schaden zwar nicht, sind
aber nicht erforderlich, damit das Urheberrecht greift. Genauso wie
ein Computerspiel urheberrechtlich geschützt ist, verhält es sich mit
der Webseite als Ganzes. Das Urheberrecht verbleibt immer beim
Urheber, lediglich das Nutzungsrecht ist übertragbar.
Viele Anbieter von Webseiten glauben, dass es ausreicht, den
Server ins Ausland zu verlegen und anstelle einer .de- eine
.com-Domain zu wählen, um für die deutsche Justiz nicht mehr greifbar
zu sein. Die deutschen Gerichte sehen das aber anders. Ihr Kriterium
ist, ob sich das Angebot an deutsche Kunden richtet oder nicht.
"Gerade wenn es um juristische Angelegenheiten geht, reicht ein
,gesundes Halbwissen nicht mehr aus", warnt iX-Redakteurin Ute Roos.
"Und auch Dinge, die man schon tausendfach im Web gelesen hat, müssen
deswegen noch lange nicht richtig sein."
Abmahnungen sind ebenfalls oft Gegenstand von Web-Weisheiten.
"Hierbei ist es wichtig zu wissen, dass eine Abmahnung dazu dient,
einen teuren Gerichtsprozess zu vermeiden. Bei dem Unterschreiben der
Unterlassungserklärung sollte man jedoch bedenken, dass diese den
Unterzeichner für 30 Jahre bindet. Au&suml;erdem enthält sie eine hohe
Vertragsstrafe, die bei jedem erneuten Versto&suml; zu zahlen ist", sagt
iX-Expertin Ute Roos.
Titelbild iX 12/09
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Originaltext: iX-Magazin
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