iX über juristische Aspekte des Zugangsdatendiebstahls / Risiko
Online-Banking: Beweislast liegt bei der Bank
Hannover (ots) - Bankkunden, die trotz aller Vorsicht Opfer von
Internet-Kriminellen geworden sind, müssen nicht für den Schaden
aufkommen, schreibt das IT-Profimagazin iX in seiner aktuellen
Ausgabe 6/2006.
Online-Banking ist neben Internet-Auktionen vermutlich die
häufigste Art der Internet-Nutzung - und eine der riskantesten.
Eindeutige Regeln, wer für Phishing und ähnliche Angriffe rechtlich
einzustehen hat, gibt es nicht. Dennoch trägt im Streitfall die Bank
die Beweislast, ob sie effektive Maßnahmen zum Schutz vor
Phishing-Attacken ergriffen hat und ob sie ihre Kunden vor riskantem
Verhalten gewarnt hat.
Wer gängige Warnungen beachtet, seine PINs und TANs nicht per
E-Mail verschickt oder in Webformulare eingibt, Links nicht
leichtfertig anklickt und auch bei Unregelmäßigkeiten im
Online-Banking sofort reagiert, dem kann man rechtlich kaum einen
Strick daraus drehen, dass er sich durch raffinierte kriminelle
Angriffe hat täuschen lassen. Wenn beim Pharming durch Würmer oder
Trojaner Host-Dateien manipuliert oder durch Keylogging Passwörter
und TANs ausgespäht werden, müssen selbst erfahrene Online-Nutzer
passen. Erst recht gilt dies bei aktiven Angriffen, zum Beispiel bei
der gleichzeitigen Einmischung eines Dritten in die
Transaktionsverbindungen zwischen Kunden und Bank, den so genannten
Man-in-the-middle-Angriffen.
"Ist ein Schaden durch einen Phishing- oder ähnlichen Angriff
entstanden, trägt meist die Bank das Risiko. Den Kunden kann man nur
dann in die Verantwortung nehmen, wenn er klare Hinweise und
Auffälligkeiten außer Acht gelassen hat", erläutert iX-Redakteurin
Ute Roos. "Fahrlässig hingegen handeln Bankkunden, wenn sie
offensichtliche Angriffe auf ihre Zugangsdaten nicht sofort der Bank
anzeigen."
Titelbild iX 6/2006
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Originaltext: iX-Magazin
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