iX über den Handel mit gebrauchter Software / Juristische Fallstricke
bei Second-Hand-Software
Hannover (ots) - Das aktuelle Urteil zur Weitergabe von
Software-Lizenzen per Download hat in der Branche für viel Wirbel
gesorgt. Doch auch wer gebrauchte Software auf einem Datenträger
erwirbt, ist nicht vor juristischen Fallstricken sicher, schreibt das
IT-Profimagazin iX in seiner aktuellen Ausgabe 4/2006 und rät bei
Mietsoftware und Mehrfachnutzung zu besonderer Vorsicht.
Der Weiterverkauf gebrauchter Software ist prinzipiell zulässig.
Daher ist es nicht verwunderlich, dass der Handel mit gebrauchter
Software sich derzeit zu einem regelrechten Boomgeschäft entwickelt -
zum Missfallen einiger Software-anbieter. Mit Klauseln, die eine
Weitergabe der Software an Dritte verbieten oder an die Zustimmung
des Herstellers binden, versuchen sie den Handel mit gebrauchten
Lizenzen zu verhindern. Aber nicht jedes vertragliche Verbot des
Weiterverkaufs in den Lizenzbedingungen ist mit Unterschrift
automatisch wirksam. Denn Regelungen, die die Rechte des Käufers
übermäßig einschränken, können zum Beispiel gegen das Recht der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen und sind damit für ihn
nicht bindend.
Auch bei OEM-Software ist der Weiterverkauf unbedenklich. So
stellte der Bundesgerichtshof fest, dass die Kopplung von Hardware
und Betriebssystem unwirksam ist, wenn das Betriebssystem auf der
ersten Handelsstufe den Bedingungen des Herstellers entsprechend
verkauft wurde. OEM-Software darf somit regelmäßig unabhängig von der
zugehörigen Hardware weiterverkauft werden. Allerdings ist beim Kauf
gebrauchter Software immer sicher zu stellen, dass der Verkäufer
keine Kopien der Software zurückbehält.
Bei einem rechtmäßigen Erwerb der Gebrauchtsoftware kann es
dennoch passieren, dass der Hersteller sich weigert, einen
Wartungsvertrag mit ihm abzuschließen und notwendige Updates zu
liefern.
"Daher ist es empfehlenswert, bei Kauf und Verkauf von
Gebrauchtsoftware die rechtliche Situation im Einzelfall genau zu
prüfen und im Zweifel die Zustimmung des Herstellers einzuholen",
empfiehlt iX-Redakteurin Ute Roos. "Inzwischen legen immer mehr
Hersteller auch ihre reservierte Haltung gegenüber dem
Gebrauchthandel mit ihren Programmen ab. Denn die Käufer gebrauchter
Software sind oftmals die zukünftigen Käufer neuerer
Softwareversionen." (ur)
Titelbild iX 4/2006
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Originaltext: iX-Magazin
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