Italienisches Datenschutzinstitut drängt Europäisches Parlament zu
Massnahmen für verstärkten persönlichen Datenschutz im Internet
Rom (ots/PRNewswire) -
Das italienische Datenschutzinstitut
(www.istitutoitalianoprivacy.it/en/) , eine öffentliche politische
Expertenkommission, die sich der Verbesserung des Datenschutzes im
digitalen Zeitalter widmet, drängt das Europäische Parlament zur
Verstärkung des persönlichen Datenschutzes im Internet für alle
BĂĽrger Europas.
Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten des Europäischen
Parlaments stimmt heute über einen Vorschlag der Europäischen
Kommission zur Verstärkung des Online-Verbraucherdatenschutzes in der
EU ab.
"Das Europäische Parlament muss verstärkte Massnahmen für den
Schutz persönlicher Daten der europäischen Bürger ergreifen", so Luca
Bolognini, Präsident des italienischen Datenschutzinstituts. "Der
Vorschlag der Kommission ist ein guter Anfang - es sind jedoch noch
weitere Schutzmassnahmen erforderlich."
Das Institut fordert europäische politische Entscheidungsträger
zur Befolgung einer Politik auf, die den Schutz der Privatsphäre im
Internet nach drei Grundsätzen an erste Stelle setzt:
Verbraucherdatenschutz, aussagekräftiges Einverständnis des
Verbrauchers, Bewusstsein und Offenlegung.
Die Artikel-29-Datenschutzgruppe, in der die Datenschutzbehörden
der EU-Mitgliedsstaaten unter Vorsitz der Europäischen Kommission
vertreten sind, gab kĂĽrzlich einen wegweisenden Bericht heraus, in
dem empfohlen wird, die Archivierungsdauer berechtigt gespeicherter
persönlicher Daten in Suchmaschinen auf höchstens sechs Monate zu
begrenzen. "Das Institut drängt auf Unterstützung für die
Empfehlungen der Artikel-29-Datenschutzgruppe, die fĂĽr einen
verstärkten Schutz der Online-Privatsphäre der europäischen Bürger
sorgt", so Bolognini.
Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten des Europäischen
Parlaments wird einen Vorschlag der Europäischen Kommission zur
Änderung der Richtlinie 2002/22/EG über den Universaldienst und
Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten,
Richtlinie 2002/58/EG ĂĽber die Verarbeitung personenbezogener Daten
und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation
sowie die Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 ĂĽber die Zusammenarbeit im
Verbraucherschutz ĂĽberprĂĽfen.
Informationen zum italienischen Datenschutzinstitut
Aufgabe des in Rom ansässigen italienischen Datenschutzinstituts
(Istituto Italiano di Privacy) ist es, dafĂĽr zu sorgen, dass die
Internet-Anwender in Italien und Europa gegen Verletzungen ihrer
Privatsphäre angemessen geschützt sind. Das Institut geht bei seinen
Untersuchungen und bei der Ausarbeitung politischer Vorschläge von
folgenden Prinzipien aus: Datenschutz gehört zu den grundlegenden
Menschenrechten. Ohne Datenschutz kann der Mensch nicht völlig frei
nach Informationen suchen, Geschäfte betreiben und online an
öffentlichen Diskussionen teilnehmen. Die Internetbranche (d.h.
Serviceprovider, Suchmaschinen und andere) trägt die Verantwortung
fĂĽr den Datenschutz ihrer Kunden. Der Staat ist dafĂĽr verantwortlich,
den Schutz der Privatsphäre seiner Bürger zu gewährleisten, indem er
u.a. für eine sichere Speicherung persönlicher Informationen in
öffentlichen Datenbanken sorgt. Der Staat darf ohne triftigen Grund
und ohne ordentliches Verfahren die Privatsphäre des Bürgers nicht
verletzen. Weitergehende Informationen zum italienischen
Datenschutzinstitut stehen auf der Website unter
www.istitutoitalianoprivacy.it/en/ zur VerfĂĽgung.
Website: http://www.istitutoitalianoprivacy.it/en/
Originaltext: The Italian Institute for Privacy
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