IT-Rechts-Leitfaden schützt vor Fallstricken / "Heise Online-Recht"
für Praktiker
Hannover (ots) - Wer Webseiten erstellt und betreibt, findet im
Leitfaden "Heise Online-Recht" praxisnahe Unterstützung. Denn auf der
juristischen Ebene lauern viele Fallstricke und unterschätzte
Gefahren, denen man mit dem richtigen Wissen professionell aus dem
Weg gehen kann.
"Wir formulieren die Inhalte von ,Heise Online-Recht bewusst auch
für Nicht-Juristen", so Mitherausgeber und Justiziar des Heise
Zeitschriften Verlages Joerg Heidrich. Regelmäßige Ergänzungen halten
den Leser praxisnah über alle juristischen Aspekte des Webauftritts
auf dem Laufenden. Anhand einer übersichtlichen Zeitlinie erläutern
ausgesuchte Fachautoren relevante Rechtsfragen rund um den
Online-Auftritt. Checklisten geben schnell, kompakt und verständlich
Orientierung, eine Auswahl von Gesetzestexten ergänzt das Angebot.
Das Loseblattwerk "Heise Online-Recht" deckt alle wichtigen
Bereiche ab: Planung von Online-Projekten, Domain-Registrierung,
Rechtsbeziehung zum Hoster, Formulierung der Inhalte, etwa die
Beachtung des Jugendschutzes, E-Commerce-Einsatz und Haftung für
fremde Inhalte. Die benutzerfreundliche Gliederung des zweibändigen
Werkes garantiert in jeder Phase eine schnelle und umfassende
Orientierung.
Neben Joerg Heidrich gehören Prof. Dr. Nikolaus Forgó, Professor
für IT-Recht/Rechtsinformatik an der Juristischen Fakultät der
Universität Hannover, und Thorsten Feldmann, Rechtsanwalt aus Berlin
zum Herausgeber-Trio, welches das Werk gemeinsam mit rund 15 Autoren
aus Praxis und Lehre verfasst hat.
Das Loseblattwerk mit dem vollen Titel "Heise Online-Recht - Der
Leitfaden für Praktiker und Juristen" kann man ab sofort im
Online-Kiosk des Heise Zeitschriften Verlages bestellen:
www.heise.de/kiosk/loseblattwerke/online-recht. Bis Ende Mai 2008 ist
es noch zum Frühbucherrabatt von 89 Euro ohne Versandkosten zu haben
- danach kostet es 99 Euro (Vorankündigungspreis) zzgl. der
anfallenden Versandkosten.
Bild zum Download:
www.heise-medien.de/presseinfo/bilder/zs/08/itrecht1.jpg
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Originaltext: Heise Zeitschriften Verlag
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