iPhone-Applikationen mit juristischem Beistand entwickeln /
Spielregeln für iPhone-Apps
Hannover (ots) - Unternehmen, die eigene iPhone-Applikationen
entwickeln wollen, sollten schon vor Beginn ihres Vorhabens die
rechtlichen Spielregeln prüfen, rät das IT-Profimagazin iX in seiner
aktuellen Ausgabe 1/10, die am 17. Dezember in den Handel kommt.
Im November 2009 waren insgesamt circa 100 000 iPhone-Apps
verfügbar, mehr als zwei Milliarden wurden bislang heruntergeladen.
Das Interesse, "eigene" Programme zu entwickeln und zu verbreiten,
ist ungebrochen. Wer darüber nachdenkt, sollte sich zunächst Apples
Spielregeln dazu genau ansehen. Denn nur, wer sich an die Vorgaben
hält und überdies seine Rechte kennt, erlebt kein böses Erwachen.
Zentrales Dokument für iPhone-Entwickler ist Apples "iPhone
Developer Program License Agreement", kurz iDPLA. Es gliedert sich in
einen allgemeinen Teil sowie in jeweils einen Bereich für kostenlose
beziehungsweise kostenpflichtige Apps. Wichtig sind insbesondere die
Regelungen für kostenpflichtige iPhone-Apps. So übernimmt Apple hier
über den App Store die finanzielle Abwicklung und sichert sich einen
Umsatzanteil von 30 Prozent.
Dass Apps weder gegen Recht und Gesetz versto&suml;en dürfen, noch
obszön oder anstö&suml;ig sein dürfen, versteht sich fast von selbst. Aber
Apple nimmt sich darüber hinaus das Recht heraus, Anwendungen auch
ohne Angabe von Gründen ablehnen zu dürfen. Einmal geschlossene
Lizenzverträge können jederzeit mit 30 Tagen Frist gekündigt werden.
Während Apple sich überall bei der Entwicklung Mitbestimmungsrechte
sichert, sieht das bei der Risikoübernahme ganz anders aus: Die
Verantwortung wälzt Apple immer auf das Unternehmen ab. So ist der
Anbieter der Anwendung für die Einhaltung nationaler Gesetze und
Regelungen selbst zuständig. Problematisch ist hier, dass die App
Stores zum Teil weltweit erreichbar sind. In Bezug auf Steuern hei&suml;t
das, dass der Lizenznehmer die Steuergesetze verschiedener Länder
beachten muss, also die Steuerpflicht für jedes Land prüfen muss. Für
die EU und USA führt Apple immerhin Mehrwert- und Vertriebssteuern
ab, was den Anbietern das Leben deutlich erleichtert.
Da es sich bei dem iDPLA um einen amerikanischen Vertrag handelt,
müssen Entwickler hierzulande besonders aufpassen, deutsche
Rechtsgrundsätze sind nicht anwendbar. "Im Zweifel sollten Entwickler
und Juristen hier zusammenarbeiten, denn die juristischen Aspekte
sind eng mit technischen Anforderungen verknüpft", rät iX-Redakteurin
Ute Roos.
Titelbild iX 01/10
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Originaltext: iX-Magazin
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