IP-Payment: Bequemes Bezahlen mit hohem Risiko
München (ots) - COMPUTERWOCHE warnt: IP-Payment lädt zum
Missbrauch ein / Betrüger können durch Netzeinbrüche und
Manipulationen auf Kosten des Users Profit schlagen / Identifizierung
des Users über die IP-Adresse keineswegs eindeutig / Bisher
existieren keine rechtlichen Vorschriften
München, 15. Januar 2006 - Das Aus für die 0190-Nummern zum
Jahreswechsel war für Dialer-Betrüger ein herber Schlag. Für
unseriöse Anbieter eröffnet sich aber eine neue Einnahmequelle: das
IP-Payment. Dies berichtet die IT-Wochenzeitung COMPUTERWOCHE in
ihrem aktuellen Heft (Ausgabe 2/2006, EVT 13. Januar) und klärt auf,
worin die Risiken des neuen Online-Bezahlverfahrens für
Internet-Anwender liegen.
Auf den ersten Blick scheint das neue Online-Bezahlverfahren eine
sichere Zahlungsmethode zu sein: IP-Payment basiert auf der Annahme,
dass jeder Internet-Nutzer anhand seiner IP-Adresse eindeutig
identifizierbar ist. Werden also kostenpflichtige Seiten oder
Dienstleistungen in Anspruch genommen, speichert der Provider
automatisch die IP-Adresse des Nutzers und zieht über die
Telefonrechnung beziehungsweise die Provider-Rechnung die
entsprechende Summe ein. Doch die scheinbar sichere
Abrechnungsmethode lädt zum Missbrauch ein: Gelingt es einem Fremden,
in das Netz eines anderen einzudringen, kann er von dort auf dessen
Kosten einkaufen gehen - hierzu benötigt der Angreifer weder
Kreditkarten- noch Kontodaten seines Opfers. Ebenso gefährlich ist
die Option, dass Betrüger die User unbemerkt auf zahlungspflichtige
Internet-Seiten locken und durch technische Manipulationen eine
Abrechnung veranlassen.
Darüber hinaus ist fraglich, ob ein Nutzer wirklich eindeutig
anhand der IP-Adresse identifiziert werden kann, meinen die Experten
der IT-Wochenzeitung. So dürften beispielsweise bei
Internet-Anschlüssen, die in Wohngemeinschaften oder Familien
gemeinsam genutzt werden, die Probleme vorprogrammiert sein.
Rechtliche Vorschriften hinsichtlich der neuen Abrechnungsmethode
gibt es bisher nicht: Bestätigungsverfahren für einen Bezahlvorgang
wie bei Dialern wurden noch nicht festgelegt, zudem gibt es zur Zeit
keine Regelungen für Themen wie Anbieterkennzeichnung und
Tarifobergrenzen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, so die
COMPUTERWOCHE, sollte vorerst auf die Teilnahme an IP-Payment
verzichten.
Für Rückfragen:
Jürgen Hill, Redaktion COMPUTERWOCHE,
Tel. 089/ 360 08-249, Fax 089/ 360 86-99197
Originaltext: Computerwoche
Das haben andere Besucher auf unserer Seite gesucht:
Diese Nachrichten haben andere Besucher auf unserer Seite besucht:
Lindner Hotels & Resorts / Preisdschungel Internet: ... Vodafone gewinnt eine halbe Million Kunden hinzu Erster Deutscher Gentechnologiebericht / hrsg. von der ... WVM: Behauptungen des VDEW zu Stromkostenanteilen sind ... BGA: Dienstleistungsrichtlinie schafft Wohlstand und ... Wissenmagazin welt der wunder erfolgreich im Markt etabliert Wie deutsche Unternehmen attraktivere Arbeitgeber werden und ... Yahoo! und Eurosport präsentieren gemeinsam f Verbände der Bau- und Immobilienwirtschaft for Handy-Highlights zum Weihnachtsfest 2008 Reorganisation sichert nachhaltiges Wachstum Wintereinbruch - Was tun, wenn es kracht? / Zentralruf der ... RuDFfrei fürs Klima - Kein Diesel ohne F