Handel mit gefälschten Produkten boomt / Vereinigung zur Bekämpfung
von Produktpiraterie (VBP) fordert besseren Schutz für die Industrie
München (ots) -
Produktpiraterie nimmt weiter zu. Die jährlichen Schäden werden
auf über 500 Milliarden EURO weltweit geschätzt.
Im Dezember 2005 hat das Bundesjustizministerium einen
Referentenentwurf für ein neues Gesetz vorgelegt, das eigentlich den
Kampf gegen Produktpiraterie erleichtern soll. Geplant ist unter
anderem, die Berechnung des Schadensersatzes anhand der üblichen
Lizenzgebühr im Gesetz zu verankern. Produktpiraten haben dabei
allerdings wenig zu befürchten. Wenn sie erwischt werden, müssen sie
nur das bezahlen, was ehrliche Lizenznehmer ohnehin bezahlen müssen.
"Die unzureichenden Schadensersatzregelungen stellen geradezu eine
Einladung dar, illegal Produkte nachzuahmen und Marken zu fälschen"
kritisiert Volker Spitz, der Vorstandsvorsitzende der Vereinigung zur
Bekämpfung von Produktpiraterie (VBP). Müsste ein ertappter
Schwarzfahrer nur die Fahrkarte nachlösen, so würde kaum jemand noch
ein Ticket vor der Fahrt kaufen.
"Eine Verbesserung der Schadensersatzregelung ist unbedingt
erforderlich, um Produktpiraterie wirksam bekämpfen zu können", meint
Spitz. Die im Jahr 1994 gegründete VBP fordert deshalb einen
gesetzlich geregelten Zuschlag von 100% zum Schadensersatzanspruch.
Viele Unternehmen verwenden Sicherheitstechnologien und
unterhalten einen aufwendigen Überwachungsapparat zur
Marktbeobachtung, um Fälschungen frühzeitig zu erkennen und
zielgerichtet Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Schon um solch
kostspielige Maßnahmen finanzieren zu können, ist ein Zuschlag von
100% zum Schadensersatz gerechtfertigt.
Vorbild hierfür ist der sogenannte GEMA-Zuschlag. Die
Rechtsprechung gewährt der urheberrechtlichen Verwertungsgesellschaft
GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische
Vervielfältigungsrechte) bei Entdeckung von nicht angemeldeten
Musikaufführungen einen Zuschlag von 100% zur üblichen Lizenzgebühr.
Dieser Zuschlag dient der Finanzierung des Überwachungsapparates der
GEMA.
Unternehmen, die die Initiative der VBP unterstützen möchten,
können sich auf der Internetseite der VBP (www.vbp.org) in eine
Unterschriftenliste eintragen, die an die Bundesministerin der Justiz
gesendet werden soll.
Originaltext: V.B.P. Vereinigung zur Bekämpfung
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