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Handel mit gefälschten Produkten boomt / Vereinigung zur ...



Handel mit gefälschten Produkten boomt / Vereinigung zur Bekämpfung von Produktpiraterie (VBP) fordert besseren Schutz für die Industrie München (ots) - Produktpiraterie nimmt weiter zu. Die jährlichen Schäden werden auf über 500 Milliarden EURO weltweit geschätzt. Im Dezember 2005 hat das Bundesjustizministerium einen Referentenentwurf für ein neues Gesetz vorgelegt, das eigentlich den Kampf gegen Produktpiraterie erleichtern soll. Geplant ist unter anderem, die Berechnung des Schadensersatzes anhand der üblichen Lizenzgebühr im Gesetz zu verankern. Produktpiraten haben dabei allerdings wenig zu befürchten. Wenn sie erwischt werden, müssen sie nur das bezahlen, was ehrliche Lizenznehmer ohnehin bezahlen müssen. "Die unzureichenden Schadensersatzregelungen stellen geradezu eine Einladung dar, illegal Produkte nachzuahmen und Marken zu fälschen" kritisiert Volker Spitz, der Vorstandsvorsitzende der Vereinigung zur Bekämpfung von Produktpiraterie (VBP). Müsste ein ertappter Schwarzfahrer nur die Fahrkarte nachlösen, so würde kaum jemand noch ein Ticket vor der Fahrt kaufen. "Eine Verbesserung der Schadensersatzregelung ist unbedingt erforderlich, um Produktpiraterie wirksam bekämpfen zu können", meint Spitz. Die im Jahr 1994 gegründete VBP fordert deshalb einen gesetzlich geregelten Zuschlag von 100% zum Schadensersatzanspruch. Viele Unternehmen verwenden Sicherheitstechnologien und unterhalten einen aufwendigen Überwachungsapparat zur Marktbeobachtung, um Fälschungen frühzeitig zu erkennen und zielgerichtet Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Schon um solch kostspielige Maßnahmen finanzieren zu können, ist ein Zuschlag von 100% zum Schadensersatz gerechtfertigt. Vorbild hierfür ist der sogenannte GEMA-Zuschlag. Die Rechtsprechung gewährt der urheberrechtlichen Verwertungsgesellschaft GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) bei Entdeckung von nicht angemeldeten Musikaufführungen einen Zuschlag von 100% zur üblichen Lizenzgebühr. Dieser Zuschlag dient der Finanzierung des Überwachungsapparates der GEMA. Unternehmen, die die Initiative der VBP unterstützen möchten, können sich auf der Internetseite der VBP (www.vbp.org) in eine Unterschriftenliste eintragen, die an die Bundesministerin der Justiz gesendet werden soll. Originaltext: V.B.P. Vereinigung zur Bekämpfung

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