Googles Kampf gegen Spam offenbart noch Schwächen - Falsche
Benachrichtigungen über Auslistung verunsichern Webmaster zusätzlich
Köln (ots) - Wer unlautere Methoden bei der Optimierung von
Webseiten einsetzt, muss immer häufiger mit einer Abstrafung durch
die Suchdienste rechnen. Vor allem Google ist sehr aktiv. Doch die
Methodik weist momentan noch Schwächen auf. Zusätzlich verunsichern
gefälschte E-Mails, die mit Auslistung drohen, die Webmaster.
Für eine gute Platzierung in Google setzen einige Optimierer
unseriöse Methoden ein. Suchdienste antworten mit einer Abstrafung
dieser Websites. Höchststrafe ist die Verbannung aus dem Index: Die
Webseiten sind dann über die Suchmaschine nicht mehr auffindbar. Erst
nach Entfernen der verbotenen Techniken kann die Wiederaufnahme
beantragt werden. Bis die Website wieder über Google auffindbar ist,
vergehen normalerweise mehrere Wochen bis zu sechs Monaten.
"Das sind empfindliche Strafen. Die Suchdienste schlagen damit den
richtigen Weg ein", unterstützt Christian Mauer vom
Suchmaschinen-Optimierer SUMO den Kurs.
Doch die Abläufe sind noch nicht ausgereift: "Bei einigen Fällen
waren die Websites schon wenige Tage nach Absenden des
Wiederaufnahmeantrags wieder auffindbar, teilweise mit derselben
Platzierung", hat Mauer beobachtet. Webmaster sollten das aber nicht
als Einladung verstehen, mit Tricks zu arbeiten. "Das wird nicht so
bleiben", ist Mauer überzeugt. "Sonst besteht die Gefahr, dass
unseriöse Webseitenbetreiber oder Optimierer eine kurzfristige
Abstrafung bewusst in Kauf nehmen. Google wird sich das nicht
gefallen lassen."
Daneben kursiert gerade eine große Anzahl gefälschter E-Mails,
sogenannter Hoax. Sie drohen die Entfernung der Website aus dem Index
an und sehen den Original-Benachrichtigungen von Google täuschend
ähnlich. "Wir raten, bei solchen E-Mails Ruhe zu bewahren", so Mauer.
"Google hat sich gerade wegen dieser Hoax-Mails dazu entschlossen,
vorerst keine E-Mails zu versenden. Alle diese im Moment versandten
Nachrichten sind also gefälscht."
Absolute Sicherheit hat man nach spätestens zwei Tagen - so lange
dauert es maximal, bis Google eine Website aus dem Index entfernt.
Zudem kann man im Ernstfall die Auslistung sowieso nicht verhindern;
die einmal von Google eingeleitete Entfernung aus dem Index lässt
sich nicht mehr stoppen. Der Webmaster muss in jedem Fall einen
Antrag auf Wiederaufnahme stellen.
Originaltext: Sumo GmbH
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