Gericht: RapidShare AG haftet nicht für Nutzer-Uploads /
Filehosting-Unternehmen gewinnt Berufungsverfahren am
Oberlandesgericht Düsseldorf
Cham (ots) - Die RapidShare AG hat ihr Berufungsverfahren gegen
Capelight Pictures am Oberlandesgericht Düsseldorf gewonnen. Die
gegnerische Partei hatte zuvor beim Landgericht Düsseldorf eine
einstweilige Verfügung gegen RapidShare erwirkt, mit der es dem
Filehosting-Unternehmen untersagt worden war, einige von ihren Kunden
hochgeladene Filme zu speichern. Dieses Urteil wurde nun vom
Oberlandesgericht Düsseldorf aufgehoben.
Daniel Raimer von der Kanzlei Raimer, die die RapidShare AG
vertritt: "Das Urteil ist richtungsweisend, weil das
Oberlandesgericht Düsseldorf bisherigen Urteilen widerspricht und
sich intensiv mit dem Geschäftsmodell von RapidShare beschäftigt."
Das Oberlandesgericht Düsseldorf stellt in der Urteilsbegründung
fest, dass RapidShare weder Daten vervielfältigt noch Dateien
öffentlich zugänglich macht. Daten werden ausschlie&suml;lich von Nutzern
erstellt, zudem generiert RapidShare nicht erratbare Download-Links
und verfügt weder über ein Inhaltsverzeichnis noch über eine
Suchfunktion.
Darüber hinaus setzte sich das Gericht intensiv mit den
Schutzma&suml;nahmen der RapidShare AG auseinander. Es kommt dabei zu dem
Ergebnis, dass RapidShare bereits jetzt ausreichende Schutzma&suml;nahmen
vornimmt. Wortfilter sind laut Gericht sinnlos, weil Dateinamen
nichtssagend oder mehrdeutig sein können. Eine Sperrung von
IP-Adressen ist ebenfalls nicht zielführend, weil eine IP-Adresse in
der Regel von vielen Personen genutzt wird.
Christian Schmid, Gründer von RapidShare: "Wir freuen uns sehr
über dieses Urteil. Das Gericht bestätigt damit, dass RapidShare
nicht für Uploads seiner Kunden haftet. Das Urteil zeigt, dass die
Versuche, unser Geschäftsmodell als illegal zu brandmarken,
langfristig keinen Erfolg haben werden. RapidShare bedient mit seinem
1-Click-Filehosting legitime Interessen und Bedürfnisse seiner User
und wird dies auch in Zukunft tun."
Aktenzeichen: I-20 U 166/09
Originaltext: RapidShare AG
Das haben andere Besucher auf unserer Seite gesucht:
Diese Nachrichten haben andere Besucher auf unserer Seite besucht:
Beitragssatz der Kaufmännischen Krankenkasse bleibt ... VIER PFOTEN Erfolg: Lidl verzichtet auf Käfi