Erstklassige Software zu Secondhand-Preisen / usedSoft GmbH leistet
Pionierarbeit in Sachen Lizenz-Wiederverkauf
München (ots) - Egal ob bei Autos oder Elektrogeräten - wer
gebraucht kauft, kann eine Menge sparen. Der Grund: Durch die
tägliche Nutzung verlieren Secondhand-Produkte ständig an Wert.
Anders bei Software-Lizenzen. Da hier keine "Abnutzung" stattfindet,
bleibt das Produkt praktisch immer neuwertig. Aus diesem Vorteil hat
die Münchner usedSoft GmbH eine clevere Geschäftsidee entwickelt und
bietet Firmen die Möglichkeit, gebrauchte Software-Lizenzen zu echten
"Secondhand-Preisen" zu erstehen. Eine lohnende Alternative zum
Neukauf, die immer mehr an Popularität gewinnt.
Aktuelle Softwareprodukte aus allen Anwendungsbereichen bestimmen
das Angebot an gebrauchten Lizenzen, die aufgrund von Fusionen,
Systemumstellungen oder Insolvenzen nicht mehr genutzt - und von
usedSoft aufgekauft werden. Der Preis dieser Lizenzen beim
Wiederverkauf liegt dann bis zu 50 % unter dem Software-Neupreis -
ein überzeugendes Argument. "Jedes Unternehmen ist drauf bedacht,
Kosten zu sparen. Immer mehr Firmen entscheiden sich deshalb für die
clevere Alternative, Softwarelizenzen gebraucht und somit erheblich
günstiger einzukaufen", erläutert usedSoft-Geschäftsführer Peter
Schneider. So ist es nicht verwunderlich, dass seine Firma, seit
ihrer Gründung im Dezember 2003, bereits 60 Großkunden gewinnen
konnte und eine außergewöhnlich rasch steigende Nachfrage vermelden
kann. Im Jahr 2005 will usedSoft seinen Umsatz verfünffachen.
Sicher ist sicher
Ein weiterer Grund für die geradezu explosionsartige Entwicklung
dieses zukunftsträchtigen Marktes ist - neben den günstigen Preisen -
die Rechtssicherheit beim Handel mit gebrauchten Lizenz-Rechten.
Diese ist im so genannten "Erschöpfungsgrundsatz" eindeutig
definiert. Das zugrunde liegende BGH-Urteil vom Juli 2000 besagt,
dass alles, was einmal gekauft wurde, jederzeit vom rechtmäßigen
Eigentümer verkauft werden kann - so auch Software-Lizenzen. Zudem
bleibt die Gewährleistung stets beim Hersteller. Zweitbesitzer haben
also grundsätzlich das gleiche Recht auf Update-Belieferung, Wartung
und sonstige Serviceleistungen durch den Hersteller wie der
ursprüngliche Käufer. usedSoft-Kunden wird der rechtmäßige Erwerb mit
einem notariellen Testat bestätigt. Geschäftsführer Peter Schneider
sieht darin einen der Hauptgründe für die Zufriedenheit der
usedSoft-Kunden: "Obwohl ein solches Testat bei der klaren Rechtslage
eigentlich gar nicht nötig ist, möchten wir, dass jedes Unternehmen,
das bei uns Lizenzen kauft, sich eines ordnungsgemäßen Erwerbs sicher
sein kann."
Parallel zur Gruppe der Käufer wächst auch die Zahl der
Unternehmen, die Interesse haben, ungenutzte Lizenzen an usedSoft zu
verkaufen und so brachliegendes Kapital in Bar-Vermögen umzuwandeln.
Schätzungen zufolge werden derzeit in Deutschland Lizenzen im Wert
von mehreren Milliarden Euro nicht genutzt und binden Kapital, das
wesentlich sinnvoller investiert werden könnte.
Nähere Informationen zum Thema Lizenz-Wiederverkauf erhalten
Interessierte im Internet unter www.usedsoft.de.
Originaltext: usedSoft
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