Erste Geldautomaten für Chip-Update bei Volksbanken und
Raiffeisenbanken schon ab Anfang Februar gerüstet
Berlin (ots) - Die deutsche Kreditwirtschaft stellt ihren Kunden
Update-Lösungen nach einem gemeinsamen technischen Verfahren zur
Verfügung, mit denen die vollständige Funktionsfähigkeit der von
einem Programmierfehler betroffenen Zahlungskarten wieder hergestellt
wird. Das Update für Kunden der Volksbanken und Raiffeisenbanken wird
bereits in der ersten Februarwoche an den ersten Geldautomaten
möglich sein. Bis Mitte Februar werden die rund 18.000
genossenschaftlichen Geldautomaten umgerüstet sein.
Rund 15 Prozent der von Genossenschaftsbanken ausgegebenen
ec-Karten tragen den mit einem Herstellerfehler versehenen Chip und
werden über das praktische Chip-Update am Geldautomaten wieder
repariert sein. Bei über der Hälfte der Genossenschaftsbanken sind
die Zahlungskarten überhaupt nicht betroffen. Kreditkarten im
genossenschaftlichen FinanzVerbund funktionieren vollständig
reibungslos, da sie den Chip eines anderen Herstellers tragen.
Sekundenschnelle Reparatur am Geldautomaten
Die Korrektur des fehlerhaften Karten-Chips erfolgt automatisch
und innerhalb weniger Sekunden, während der Kunde seine Karte am
Geldautomaten einsetzt: Ein Begrü&suml;ungsbildschirm informiert, dass
dieser Automat fehlerhafte Chipkarten aktualisiert. Nach der
PIN-Eingabe erfährt der Kunde, ob seine Karte einen fehlerhaften Chip
enthält. Wenn ja, korrigiert der Geldautomat den Fehler mit der
Bildschirmanzeige: "Ihre Chip-Karte wird aktualisiert". Anschlie&suml;end
erscheint eine Information über die erfolgreiche Aktualisierung der
Karte und die Bargeldauszahlung kann wie gewohnt abgeschlossen
werden. Kunden, deren Karte in Ordnung ist, erhalten eine
entsprechende Meldung. Für Karteninhaber anderer Institute ändert
sich nichts. Sie können den Geldautomaten wie gewohnt mit ihrer Karte
nutzen.
Sicherheit der Karte bleibt beim Update gewahrt
Die Sicherheit der Karte bleibt gewahrt, insbesondere werden beim
Update keine sicherheitsrelevanten Daten ausgetauscht oder verändert.
Die Kommunikation zwischen Karte und System wird bei beiden Wegen mit
den bewährten Verschlüsselungsverfahren abgesichert. Dabei wird unter
anderem die Echtheit der Karte überprüft. Der Inhalt der
Kommunikation kann nicht verändert werden. Es ist also auch für
Dritte nicht möglich, sich in diese Kommunikation einzuschalten,
Kartendaten in ihrem Sinne zu verändern oder kryptographische
Schlüssel zu ermitteln. Die veränderten Daten im Chip sind nicht
sicherheitskritisch und es ist sichergestellt, dass darüber hinaus
keine weiteren Anpassungen vorgenommen und auch weiterhin keine nicht
autorisierten Zugriffe möglich sind.
Bei kurzfristigen Auslandsreisen Ersatzkarte möglich
Kunden, die sehr kurzfristig ins Ausland fahren wollen, aber keine
Kreditkarte besitzen und daher ihre girocard (ec-Karte) dort
einsetzen müssen, können sich an ihre Volksbank oder Raiffeisenbank
wenden. Sie erfahren dort, ob ihre Karte betroffen ist und erhalten
bei Bedarf eine neue fehlerfreie girocard-Ersatzkarte (ec-Karte).
Originaltext: BVR Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken
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