ELENA bereitet Kopfschmerzen / Erheblicher bürokratischer Mehraufwand
für Arbeitgeber und Steuerberater
Nürnberg (ots) - ELENA - der so sympathisch klingende Name sorgt
in vielen Unternehmen zurzeit für einige Kopfschmerzen. ELENA steht
für ELektronischer EntgeltNAchweis. Er soll in Zukunft das lästige
Erstellen diverser Lohn-Bescheinigungen ersetzen, bringt aber erst
einmal Mehraufwand für die Personalabteilungen bei Unternehmen und
sonstigen Arbeitgebern. Denn dort müssen, darauf weist der
IT-Dienstleister DATEV eG hin, von Januar 2010 an jeden Monat Daten
erhoben, erfasst und elektronisch versandt werden, die bisher im
Rahmen der Lohnabrechnung keine Rolle spielten. Allein die so
genannte "Ausfüllhilfe"*, die dazu unter www.das-elena-verfahren.de
von den Sozialversicherungsträgern zur Verfügung gestellt wird,
umfasst über 50 Seiten. Laut Bundesregierung sollen Arbeitgeber
jedoch mittelfristig durch das neue Verfahren 85 Millionen Euro
jährlich einsparen.
Wer Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Wohnungsgeld haben möchte,
muss jeweils unterschiedliche Bescheinigungen vorlegen. Bisher wurden
diese für jeden Beschäftigten, Beamten, Richter und Soldaten
anlassbezogen vom Arbeitgeber auf Papier erstellt - bis zu 60
Millionen Mal im Jahr. Dieses Verfahren wird schrittweise auf die
elektronische Datenübermittlung umgestellt, das hei&suml;t die Unternehmen
und Institutionen melden von Januar 2010 an monatlich den
festgelegten Datensatz pro Arbeitnehmer an die Zentrale
Speicherstelle (ZSS), die bei der Rentenversicherungin Würzburg
eingerichtet ist. Dort werden die Daten verschlüsselt archiviert.
Von 2012 an, so die Planungen, rufen die jeweils berechtigten
Behörden zusammen mit dem Antragsteller bei Bedarf die Daten ab und
berechnen auf deren Grundlage die Leistungen. Der Antragsteller
benötigt dafür eine Signaturkarte mit qualifizierter elektronischer
Signatur. Wie diese Signaturkarten bereitgestellt werden und wer
diese erstellt bzw. verteilt, ist noch offen.
In einem ersten Schritt ist geplant, dass in zwei Jahren zunächst
fünf Bescheinigungen, die unter anderem für Anträge bei den
Arbeitsagenturen, für das Wohngeld und für das Elterngeld benötigt
werden, auf Papier entfallen. Arbeitnehmer werden von ihrem
Arbeitgeber mit einem Hinweis auf der Entgeltabrechnung darüber
informiert, dass Daten an die Zentrale Speicherstelle übermittelt
wurden und sie Informationen über diese Daten nur von dort erhalten.
Während die Arbeitnehmer ansonsten noch abwarten können, müssen
die Arbeitgeber sich auf die gesetzlich vorgeschriebenen
Datenübermittlungen, die von kommenden Januar an fällig werden,
vorbereiten. Viele Unternehmer werden dabei mit ihrem Steuerberater
zusammenarbeiten. Mit ihm sollten sie, damit der zusätzliche
Erfassungsaufwand für die über die klassische Lohnabrechnung
hinausgehenden Informationen begrenzt wird, ein möglichst effizientes
Vorgehen für den Datenaustausch vereinbaren. Dafür sind unter anderem
geschützte Datenverbindungen und zuverlässige Softwarelösungen
notwendig, wie sie die DATEV eG, Nürnberg, bietet, über deren
Programme über 9,5 Millionen Lohn- und Gehaltsabrechnungen monatlich
erstellt werden.
Weitere Informationen finden Arbeitgeber unter
www.das-elena-verfahren.de , www.itsg.de und www.datev.de .
* "Verfahrensbeschreibung - Anlage 6 - Multifunktionaler
Verdienstdatensatz", erstellt vom AWV - Arbeitsgemeinschaft für
wirtschaftliche Verwaltung e. V.
Den vollständigen Text der Pressemitteilung und Fotos finden Sie
unter www.datev.de/presse .
Originaltext: DATEV eG
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