Einleitung Squeeze-Out Verfahren
München (ots) - Die CSS Computer Security Solutions Erwerbs GmbH
hat dem Vorstand der COMPUTERLINKS Aktiengesellschaft heute auf der
Grundlage des § 327a AktG das Verlangen übermittelt, die
Hauptversammlung der Gesellschaft möge die Übertragung der Aktien der
übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die CSS Computer
Security Solutions Erwerbs GmbH als Hauptaktionär gegen Gewährung
einer angemessenen Barabfindung beschlie&suml;en (sog. "Squeeze-out"). Die
CSS Computer Security Solutions Erwerbs GmbH hält eine Beteiligung
von mehr als 95% am Grundkapital der COMPUTERLINKS Aktiengesellschaft
und ist damit Hauptaktionär der Gesellschaft im Sinne von § 327a Abs.
1 Satz 1 AktG. Der Beschluss soll in der nächsten ordentlichen
Hauptversammlung der COMPUTERLINKS Aktiengesellschaft gefasst werden,
die voraussichtlich Ende Juni 2010 stattfindet.
Der Vorstand
Originaltext: COMPUTERLINKS AG
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