ear begrü&suml;t höchstrichterliche Bestätigung der Grundlagen ihrer
Verwaltungstätigkeit / BVerwG: Regelungen des Elektrogesetzes
verfassungs- und europarechtskonform
Fürth (ots) - "Die stiftung ear ist mehr als zufrieden, dass die
Grundlagen ihrer Verwaltungstätigkeit nunmehr auch vom höchsten
deutschen Verwaltungsgericht bestätigt wurden." Mit diesen Worten
reagierte der Vorstand der stiftung, Hartmut Theusner, heute auf das
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zur Klage eines
Herstellers von Kommunikationssystemen gegen Abholanordnungen der
stiftung ear. "Die Leipziger Richter haben klargestellt, dass das
ElektroG weder gegen nationales Verfassungsrecht noch gegen
Europarecht verstö&suml;t. Insbesondere werden Hersteller nicht dadurch
benachteiligt, dass sie eine umfassende Pflicht zur Entsorgung
trifft, die auch die so genannten Alt-Altgeräte einschlie&suml;t."
Allein noch zu klären bleibe aus Sicht der Richter, wie weit die
individuelle Nachprüfbarkeit der Berechnung der Abholverpflichtung im
Rahmen eines Gerichtsverfahrens gehen müsse. "Dieser erneuten
Verhandlung in der Tatsacheninstanz sehen wir mit Gelassenheit
entgegen, weil ear auch bisher schon in jedem einzelnen Verfahren den
Gerichten alle gewünschten Daten offen gelegt hat und nicht zuletzt
deswegen stets bestätigt wurde," erklärte Theusner dazu.
Die stiftung elektro-altgeräte register mit Sitz in Fürth, Bayern,
koordiniert die korrekte Entsorgung von Elektro-Altgeräten in der
gesamten Bundesrepublik Deutschland nach dem Elektro- und
Elektronikgerätegesetz. Mit 20 Mitarbeitern erfüllt die ear
Vollzugsaufgaben, die sich aus dem Gesetz ergeben. Die Stiftung
agiert nach ihrer Beleihung durch das Umweltbundesamt hoheitlich und
untersteht dessen Rechts- und Fachaufsicht.
Originaltext: Stiftung Elektro-Altgeräte Register
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