EANS-Zwischenmitteilung: COMPUTERLINKS AG / Zwischenmitteilung
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Zwischenmitteilung der Geschäftsführung gemä&suml; § 37x WpHG übermittelt durch
euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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15.05.2009
Zwischenmitteilung der Geschäftsführung
gemä&suml; § 37x WpHG
innerhalb des 1. Halbjahres des Geschäftsjahres 2009
Die COMPUTERLINKS AG, München, stellt folgende Informationen für den
Zeitraum vom 1. Januar 2009 bis zur Veröffentlichung dieser
Zwischenmitteilung zur Verfügung:
Informationen zur Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage:
Die COMPUTERLINKS AG hat im ersten Quartal 2009 einen gegenüber dem
entsprechenden Vorjahresquartal erhöhten Umsatz erzielt.
Die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise machen sich jedoch
insbesondere in Form eines anhaltenden Preisdrucks auf der
Absatzseite bemerkbar, welcher sich in reduzierten Margen
wiederspiegelt. Eine leicht verbesserte Kostenstruktur konnte diesen
Effekt nur teilweise kompensieren, so dass das Ergebnis unterhalb des
vergleichbaren Vorjahresquartals liegt.
Die Finanz- und Vermögenslage ist weiterhin solide. Gegenüber dem 31.
Dezember 2008 haben sich im Wesentlichen die Forderungen und
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen reduziert.
Sonstige Ereignisse: Auf Grundlage des Beschlusses der
au&suml;erordentlichen Hauptversammlung der COMPUTERLINKS AG vom 18.
Dezember 2008 betreffend die Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrats
sind im Berichtszeitraum folgende Mitglieder aus dem Aufsichtsrat
ausgeschieden: Dr. Annette Link, Peter Hammett und Hans-Peter
Lindlbauer.
Am 30. April 2009 hat der Vorstand der COMPUTERLINKS AG den Antrag
auf das reguläre Delisting der COMPUTERLINKS-Aktien bei der
Frankfurter Wertpapierbörse gestellt und rechnet damit, dass der
Widerruf der Zulassung der COMPUTERLINKS- Aktien zum regulierten
Markt in den nächsten Monaten wirksam wird. Zuvor hatte das
Landgericht München I im Freigabeverfahren nach § 246a AktG
festgestellt, dass die von Minderheitsaktionären erhobenen Klagen
gegen den Zustimmungsbeschluss der au&suml;erordentlichen Hauptversammlung
der Gesellschaft vom 18. Dezember 2008 zum Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag zwischen der Gesellschaft und der CSS
Computer Security Solutions Erwerbs GmbH einer Eintragung des
Vertrags in das Handelsregister aufgrund offensichtlicher
Unbegründetheit der Klagen nicht entgegenstehen; die gegen den
Zustimmungsbeschluss zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
und die gegen den Hauptversammlungsbeschluss zum regulären Delisting
erhobenen Klagen sind nahezu inhaltsgleich.
Ausblick: Der Geschäftsverlauf der COMPUTERLINKS AG ist heute
aufgrund der andauernden Finanz- und Wirtschaftskrise noch nicht
hinreichend prognostizierbar. Traditionell folgen dem stärkeren
ersten Quartal weniger starke Umsatzeingänge in den beiden folgenden
"Sommerquartalen" . Diese Erfahrung wird durch die gegenwärtigen
Wirtschaftsaussichten möglicherweise noch verstärkt.
Die COMPUTERLINKS AG ist daher bestrebt, die weltweite
wirtschaftliche Entwicklung genauestens zu verfolgen, um auf
veränderte Rahmenbedingungen schnellstmöglich reagieren zu können.
Weitere Informationen:
|COMPUTERLINKS AG
|Daniela Drygalla - Investor Relations
|Stefan-George-Ring 23
|D-81929 München
|Tel.: +49 (0) 89 930 99-227
|Fax: +49 (0) 89 930 99-200
|E-Mail: Investor-Relations@COMPUTERLINKS.de
|Internet:www.COMPUTERLINKS.de
Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: COMPUTERLINKS AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de
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