EANS-Stimmrechte: P&I Personal & Informatik AG / Korrektur:
Veröffentlichung gemä&suml; § 26 Abs. 1 Satz 1 WpHG mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung
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Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Angaben zum Mitteilungspflichtigen:
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Name: Diverse siehe Mitteilungstext
Sitz: London
Staat: Gro&suml;britanien
Angaben zum Emittenten:
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Name: P&I Personal & Informatik AG
Adresse: Kreuzberger Ring 56, 65205 Wiesbaden
Sitz: Wiesbaden
Staat: Deutschland
Korrektur der Veröffentlichung nach § 26 Abs. 1 WpHG vom 17. Juni 2009
Die Hermes Administration Services Limited, mit Sitz in London (Gro&suml;britannien)
hat der P&I Personal & Informatik AG am 10. Dezember 2009 gemä&suml; § 21 Abs. 1 WpHG
folgende Korrektur ihrer Mitteilung vom 15. Juni 2009 zugesandt:
Wir, die Hermes Administration Services Limited als Verwaltungsbevollmächtigter
der BT Pension Scheme Trustees Limited, London, England ("BTPSTL") teilen gemä&suml;
§§ 21, 22 Abs. 1 WpHG mit Bezug auf den Besitz von Stimmrechten an der P&I
Personal & Informatik AG (der "Gesellschaft") im Namen der BTPSTL und ihrer
Tochtergesellschaften
- BriTel Fund Nominees Limited, London, England ("BFNL"),
- BriTel Fund Trustees Limited, London, England ("BFTL"),
- Hermes Fund Managers Limited, London, England ("HFML"), und
- Hermes Investment Management Limited, London, England ("HIML"),
wie folgt mit:
1. Am 16. Juni 2009 hat BTPSTL gemä&suml; § 21 Abs. 1 WpHG die Schwelle von drei
Prozent der Stimmrechte an der Gesellschaft unterschritten und hält nunmehr
einen Stimmrechtsanteil von 0 % (dies entspricht 0 Stimmrechten).
2. Am 16. Juni 2009 hat BFNL gemä&suml; § 21 Abs. 1 WpHG die Schwelle von drei
Prozent der Stimmrechte an der Gesellschaft unterschritten und hält nunmehr
einen Stimmrechtsanteil von 0 % (dies entspricht 0 Stimmrechten).
3. Am 16. Juni 2009 hat BFTL gemä&suml; § 21 Abs. 1 WpHG die Schwelle von drei
Prozent der Stimmrechte an der Gesellschaft unterschritten und hält nunmehr
einen Stimmrechtsanteil von 0 % (dies entspricht 0 Stimmrechten).
4. Am 16. Juni 2009 hat HFML gemä&suml; § 21 Abs. 1 WpHG die Schwelle von drei
Prozent der Stimmrechte an der Gesellschaft unterschritten und hält nunmehr
einen Stimmrechtsanteil von 0 % (dies entspricht 0 Stimmrechten).
5. Am 16. Juni 2009 hat HIML gemä&suml; § 21 Abs. 1 WpHG die Schwelle von drei
Prozent der Stimmrechte an der Gesellschaft unterschritten und hält nunmehr
einen Stimmrechtsanteil von 0 % (dies entspricht 0 Stimmrechten).
Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: P&I Personal & Informatik AG
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