EANS-Kapitalmarktinformation: WINCOR NIXDORF Aktiengesellschaft /
Bekanntmachung gemä&suml; Art. 4 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003
(Aktienrückkauf)
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Wincor Nixdorf AG - Bekanntmachung gemä&suml; Art. 4 Abs. 4 der Verordnung
(EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 Erwerb
eigener Aktien - Abschlussmeldung
Paderborn, 17. Juni 2011 - Auf der Grundlage des Beschlusses des
Vorstandes der Wincor Nixdorf AG, Paderborn, ISIN DE000A0CAYB2, vom
03. Mai 2011, in der Zeit ab dem 04. Mai 2011 bis zum 30. September
2011 bis zu 1.737.569 Aktien der Gesellschaft zu erwerben (vgl.
Ad-hoc-Mitteilung vom 04. Mai 2011), hat die Wincor Nixdorf AG in der
Zeit vom 30. Mai bis zum 16. Juni 2011 1.737.569 eigene Aktien zu
einem Durchschnittskurs von 48,3539 Euro erworben. Dies entspricht
einem Gesamtbetrag von 84.018.298,36 Euro. Damit ist das
Aktienrückkaufprogramm abgeschlossen.
Der Erwerb erfolgte durch die Goldman Sachs International, London,
ausschlie&suml;lich über den XETRA-Handel an der Frankfurter
Wertpapierbörse. Die Information über die Transaktionen gemä&suml; Art. 4
Abs. 3 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22.
Dezember 2003 i.V.m. Art. 20 Abs. 1 der Richtlinie 93/22/EWG des
Rates vom 10. Mai 1993 sind im Internet unter www.wincor-nixdorf.com
veröffentlicht.
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