EANS-Adhoc: P&I Personal & Informatik AG / Abschluss eines
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der P&I Personal
& Informatik AG und der Argon GmbH
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verantwortlich.
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07.02.2011
Die P&I Personal & Informatik AG ("P&I AG") und die Argon GmbH
("Argon") haben am heutigen Tag einen Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag gemä&suml; § 291 Abs. 1 AktG mit der Argon als
herrschendem Unternehmen und der P&I AG als abhängiger Gesellschaft
geschlossen. Der Aufsichtsrat der P&I AG hat dem Vertragsschluss
ebenfalls heute zugestimmt. Der Vertrag sieht zu Gunsten der
au&suml;enstehenden Aktionäre der P&I AG als angemessenen Ausgleich eine
wiederkehrende Geldleistung in Höhe von brutto EUR 1,78 pro Aktie der
P&I AG für jedes volle Geschäftsjahr abzüglich von der P&I AG hierauf
zu entrichtender Körperschaftssteuer nebst Solidaritätszuschlag vor.
Nach den derzeitigen steuerrechtlichen Verhältnissen entspricht dies
netto EUR 1,55 pro Aktie der P&I AG für jedes volle Geschäftsjahr.
Weiter enthält der Vertrag die Verpflichtung der Argon, auf Verlangen
der au&suml;enstehenden Aktionäre der P&I AG deren Aktien gegen eine
Barabfindung in Höhe von EUR 25,01 pro Aktie der P&I AG zu erwerben.
Der Vertrag bedarf noch der Zustimmung der Hauptversammlung der P&I
AG. Es ist beabsichtigt, zu diesem Zweck am 24. März 2011 eine
au&suml;erordentliche Hauptversammlung der P&I AG abzuhalten und dieser
den Vertrag zur Beschlussfassung vorzulegen.
Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: P&I Personal & Informatik AG
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