E-Government-Tempo in deutschen Städten unterschiedlich hoch
Hamburg (ots) - Europas Verwaltungen werden digital. Gemäß der
EU-Dienstleistungsrichtlinie sollen europaweit bis Ende 2009
sämtliche Verwaltungsdienstleistungen auch per Mausklick verfügbar
sein. Neben einer Erweiterung des elektronischen Informationsangebots
wird damit vor allem die Kommunikation zwischen Behörden, Unternehmen
und Privatpersonen verbessert. Trotz breiter Zustimmung zu der
Richtlinie, stehen viele Kommunen bei der Umsetzung noch am Anfang.
Nicht einmal drei Prozent der Verwaltungseinrichtungen haben die
erforderlichen Projekte abgeschlossen. Gut jede fünfte Großstadt hat
bisher keinerlei Schritte in Richtung Umsetzung unternommen. Bei den
mittelgroßen Städten zeigt sich bisher mehr als jeder dritte
Behördenchef tatenlos. Das sind die Ergebnisse der Studie
Branchenkompass Public Services 2007 von Steria Mummert Consulting in
Zusammenarbeit mit dem F.A.Z.-Institut.
Die Kommunikation per E-Mail und Internetportal soll Bürgern und
Unternehmen den persönlichen Besuch und Anruf bei Behörden ersparen.
Die Richtlinie fordert von den Kommunen unter anderem, die
Verwaltungsdienstleistungen für Betriebe zu vereinfachen. Sie sollen
diese auch per E-Mail oder per Internetauftritt abrufen können.
Aktuell herrscht hier noch eine große Zuständigkeitsvielfalt
unterschiedlicher Verwaltungsstellen. Behördengänge bedeuten deshalb
für Gewerbetreibende häufig einen hohen Zeit- und Arbeitsaufwand. 52
Prozent der befragten Kommunen wollen bis Ende 2009 einheitliche
Abläufe zwischen der eigenen Verwaltung und den Gewerbetreibenden
einführen. Davon soll auch der Bürger profitieren: Die Verwaltungen
planen hier unter anderem elektronische Dienstleistungen im
Einwohnermeldewesen sowie ein Angebot von Verwaltungs- und
Steuerformularen. Beispielsweise können Bürger Reisepässe und
Personalausweise auf dem elektronischen Weg beantragen. Dabei steht
die Benutzerfreundlichkeit im Vordergrund. Jede vierte Kommune
möchte beispielsweise die Bearbeitung von Anträgen ohne Signatur
ermöglichen.
Internetportale und Online-Dienste per E-Mail stehen im Fokus der
E-Government-Maßnahmen. Reine Informationsangebote sind auf
kommunaler Ebene bereits heute Standard. Die Richtlinie sieht darüber
hinaus vor, Anfragen aus dem Ausland bearbeiten zu können. Sieben von
zehn befragten Kommunen wollen deshalb ein mehrsprachiges Portal
anbieten. Neben Online-Portalen wollen fast neun von zehn Kommunen
ihrer Kundschaft ermöglichen, sämtliche Verwaltungsangelegenheiten
per E-Mail abzuwickeln. Eine knappe Mehrheit der Kommunen plant
zudem, Neubürgern und neu angesiedelten Unternehmen bei
Verwaltungsangelegenheiten Fall-Manager zur Seite zu stellen. Sie
sollen ihnen Behördengänge erleichtern oder ganz abnehmen.
Der Grund für die Zurückhaltung bei der Umsetzung der Richtlinie
ist in vielen Behörden vor allem der große Abstimmungsbedarf:
Einheitliche Standards für Bund, Länder und Gemeinden sind noch rar;
die Zuständigkeiten zwischen den Verwaltungsebenen sind gegenwärtig
noch sehr stark miteinander verwoben. Allerdings haben rund 38
Prozent der Städte und Gemeinden zumindest mit konkreten Planungen
begonnen. Knapp 30 Prozent der befragten Verwaltungen setzten
immerhin teilweise Maßnahmen um.
Die größte Herausforderung für die Verwaltungen ist dabei, die
internen Abläufe an die neuen Anforderungen anzupassen. 43 Prozent
der Befragten nennen als großes Hindernis das Fehlen entsprechender
technischer Lösungen. Hier stehen die notwendigen Beschlüsse auf
Bundes- und Landesebene noch aus. Vor einer ähnlich großen
Herausforderung stehen die Behörden beim Bestimmen eines
einheitlichen Ansprechpartners. Offen ist insbesondere, wer diesen
stellen wird. Insgesamt überwiegt in den meisten Städten der Plan,
eine separate Stelle für die Funktion des einheitlichen
Ansprechpartners einzurichten. 42 Prozent der befragten Kommunen
sprechen sich dafür aus, ein Backoffice einzurichten, um per E-Mail
oder Telefon Anfragen zu bearbeiten.
Für die technische Umsetzung planen die Städte und Gemeinden
umfangreiche Investitionen in die IT-Systemlandschaft. Bereits heute
nutzt die große Mehrheit der Städte ein Intranet für elektronische
Abläufe. Dies allein genügt nicht. Deshalb wollen 87 Prozent der
Kommunen mit Workflow-Management- sowie Content-Management-Systemen
ihre Verwaltungsabläufe beschleunigen und über das Internet zur
Verfügung stellen. Damit Bürger und Unternehmen auch Zahlungsvorgänge
online abwickeln können, setzen rund sieben von zehn Befragten
künftig Payment-Systeme ein. Großstädte sind hier Vorreiter bei der
Umsetzung: Sie wollen deutlich mehr E-Government-Software einsetzen
als mittlere oder Kleinstädte.
Uneinigkeit herrscht hinsichtlich der Frage, wer die Umsetzung der
Richtlinie in den Kommunen übernehmen soll. 44 Prozent der befragten
Städte und Gemeinden haben die Verantwortung ihrer IT-Verwaltung oder
einem externen IT-Dienstleister übertragen. Nur in 29 Prozent der
befragten Kommunen befasst sich das Hauptamt federführend mit den
Aufgaben. Ein Fünftel der Kommunalverwaltungen machen das Projekt
EU-Dienstleistungsrichtlinie zur Chefsache. Hier liegt die
Verantwortung beim Bürgermeister der Gemeinde. Generell hat die
Digitalisierung der Behördendienstleistungen keine Sonderstellung vor
anderen Projekten. 15 Prozent der befragten Kommunen haben allerdings
bereits eine separate Organisationseinheit installiert, die sich
allein mit dem Aufgabenfeld rund um die Elektronisierung des
Dienstleistungsangebots befasst.
Hintergrundinformationen
Für den Branchenkompass Public Services 2007 informierten im Juni und
Juli 2007 100 Top-Entscheider deutscher Groß- und Mittelstädte im
Rahmen einer Befragung zu Maßnahmen und Strategien ihrer
Kommunalverwaltungen in Bezug auf die EU-Dienstleistungsrichtlinie.
Die Befragten sind in ihren Kommunen für die Umsetzung der Richtlinie
verantwortlich. Die Marktforschungsgesellschaft forsa führte die
Erhebung in Telefoninterviews durch. Daneben wurden Entscheider in
den Landesregierungen mehrerer Länder telefonisch zur Umsetzung der
EU-Dienstleistungsrichtlinie interviewt.
Die EU-Dienstleistungsrichtlinie
Die EU-Dienstleistungsrichtlinie behandelt im Kern die
Niederlassungsfreiheit von Dienstleistungsanbietern im gesamten
Gebiet der Europäischen Union. Zur Vereinfachung der Freizügigkeit
sind verschiedene Instrumente vorgesehen, um Ausländerdiskriminierung
zu vermeiden und Verwaltungsprozesse zu vereinfachen. Hierzu gehört
die Einrichtung eines einheitlichen Ansprechpartners, der für den
Niederlassungswilligen alle Verwaltungsakte bündeln soll. Hier können
Bundes-, staatliche, kommunale und berufsständische Zuständigkeiten
betroffen sein. Zudem sollen die notwendigen Verwaltungsprozesse
elektronisiert und auch aus der Ferne bedienbar sein.
Mehrsprachigkeit der Verwaltungen ist eine weitere Forderung. Die
Dienstleistungsrichtlinie befindet sich derzeit in der Bearbeitung
beim Bundesinnen- und Bundeswirtschaftsministerium, um die
notwendigen Gesetze und Richtlinien vorzubereiten.
Originaltext: Steria Mummert Consulting
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