Deutscher Fachjournalisten-Verband begrüßt Ablehnung des
nordrhein-westfälischen Gesetzes zur Online-Durchsuchung durch das
Bundesverfassungsgericht
Berlin (ots) - Der Deutsche Fachjournalisten-Verband (DFJV)
begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes,
Online-Durchsuchungen nur unter strengsten Auflagen durchführen zu
können.
"Das Vorhaben der Online-Durchsuchung war von Anfang an juristisch
fragwürdig. Wir begrüßen es daher, dass diesen Plänen heute Einhalt
geboten wurde", kommentierte Thomas Dreesen, Vorstand des DFJV, die
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. "Das dieses Jahr in Kraft
getretene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung schränkt die
Recherchefreiheit der Journalisten ohnehin schon in unzulässiger
Weise ein, eine Ausweitung staatlicher Abhörmöglichkeiten durch die
geplante Online-Durchsuchung hätte den Informantenschutz der
Journalisten noch weiter ausgehebelt", so Dreesen weiter.
In dem Verfahren ging es um das nordrhein-westfälische
Verfassungsschutzgesetz, das als bisher einziges Gesetz das heimliche
Ausspähen privater Computer durch Behörden erlaubt. Die heimliche
Online-Durchsuchung verletze das Persönlichkeitsrecht, hieß es in der
Urteilsbegründung. Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier sagte, die
Entscheidung weise über den konkreten Fall hinaus. Das
Bundesverfassungsgericht stellte erstmals fest, dass es ein
Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer
Systeme gebe.
Das Verfahren hat nach Ansicht des DFJV grundsätzliche Bedeutung
für die geplante Online-Durchsuchung. Der Verband geht davon aus,
dass aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes die
Pläne zur Online-Durchsuchung auf Bundesebene und in anderen
Bundesländern vorerst gestoppt sind.
Originaltext: DFJV Deutscher Fachjournalisten-Verband
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