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Datenschutzbestimmungen einhalten / fideAS file enterprise ...



Datenschutzbestimmungen einhalten / fideAS file enterprise auf neue Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes abgestimmt Stockstadt (ots) - Mit der aktuellen Version 4.0 ist die "File und Folder"-Verschlüsselung fideAS file enterprise der Applied Security GmbH (apsec) eng auf die neuen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) abgestimmt. Im Fall von Datensicherheitsverletzungen gilt neuerdings eine Informationspflicht. Das hei&suml;t: Unternehmen, die personenbezogene Daten verlieren, müssen laut Paragraph 42a BDSG die zuständige Aufsichtsbehörde und alle betroffenen Personen unaufgefordert darüber informieren. Das Gesetz gibt auch vor, wie sich die Datensicherheitsbestimmungen erfüllen lassen. In der Anlage zu Paragraph 9 hei&suml;t es, dass insbesondere die Verwendung von einem "dem Stand der Technik entsprechenden Verschlüsselungsverfahren" eine geeignete Absicherung schutzbedürftiger Daten darstellt. Mit anderen Worten: Wer eine entsprechende Verschlüsselungs-Software einsetzt, erfüllt die Bestimmungen zur sicheren Aufbewahrung personenbezogener Daten. Dann unterliegen Unternehmen auch bei Datenverlusten nicht mehr der Informationspflicht. Diese gilt nämlich nur bei Fahrlässigkeit. Mit dem neuen Modul für "kritische Daten" haben die Software-Entwickler von apsec ihre Verschlüsselungslösung besonders eng auf die Gesetzesvorschriften abgestimmt. Diese Funktion ermöglicht es, die Weitergabe von als besonders schützenswert definierten Daten streng zu reglementieren. Sie kann dann nur noch erfolgen, wenn eine zweite berechtigte Person dazu ihre Zustimmung erteilt. Damit erfüllt die Software die im BDSG verankerte Pflicht zur Weitergabekontrolle. Gezieltem Datenklau werden damit höhere Hürden als bislang entgegengestellt. Denn nun müssen zwei "Berechtigte Nutzer" dieselbe kriminelle Absicht teilen, um die Daten entwenden zu können. "Durch das Modul für kritische Daten machen wir es Unternehmen besonders leicht, die Vorschriften des BDSG zu erfüllen", erklärt Dr. Volker Scheidemann, Leiter Marketing und Produktmanagement von apsec. "Über eine zentrale Sicherheitsrichtlinie lässt sich unsere Software so konfigurieren, dass die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen garantiert werden kann. Ein Rundum-Sorglos-Paket." Weitere Informationen: www.apsec.de . Originaltext: Applied Security GmbH

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