Datenschutzbestimmungen einhalten / fideAS file enterprise auf neue
Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes abgestimmt
Stockstadt (ots) - Mit der aktuellen Version 4.0 ist die "File und
Folder"-Verschlüsselung fideAS file enterprise der Applied Security
GmbH (apsec) eng auf die neuen Vorschriften des
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) abgestimmt.
Im Fall von Datensicherheitsverletzungen gilt neuerdings eine
Informationspflicht. Das hei&suml;t: Unternehmen, die personenbezogene
Daten verlieren, müssen laut Paragraph 42a BDSG die zuständige
Aufsichtsbehörde und alle betroffenen Personen unaufgefordert darüber
informieren.
Das Gesetz gibt auch vor, wie sich die
Datensicherheitsbestimmungen erfüllen lassen. In der Anlage zu
Paragraph 9 hei&suml;t es, dass insbesondere die Verwendung von einem "dem
Stand der Technik entsprechenden Verschlüsselungsverfahren" eine
geeignete Absicherung schutzbedürftiger Daten darstellt. Mit anderen
Worten: Wer eine entsprechende Verschlüsselungs-Software einsetzt,
erfüllt die Bestimmungen zur sicheren Aufbewahrung personenbezogener
Daten. Dann unterliegen Unternehmen auch bei Datenverlusten nicht
mehr der Informationspflicht. Diese gilt nämlich nur bei
Fahrlässigkeit. Mit dem neuen Modul für "kritische Daten" haben die
Software-Entwickler von apsec ihre Verschlüsselungslösung besonders
eng auf die Gesetzesvorschriften abgestimmt. Diese Funktion
ermöglicht es, die Weitergabe von als besonders schützenswert
definierten Daten streng zu reglementieren. Sie kann dann nur noch
erfolgen, wenn eine zweite berechtigte Person dazu ihre Zustimmung
erteilt. Damit erfüllt die Software die im BDSG verankerte Pflicht
zur Weitergabekontrolle. Gezieltem Datenklau werden damit höhere
Hürden als bislang entgegengestellt. Denn nun müssen zwei
"Berechtigte Nutzer" dieselbe kriminelle Absicht teilen, um die Daten
entwenden zu können.
"Durch das Modul für kritische Daten machen wir es Unternehmen
besonders leicht, die Vorschriften des BDSG zu erfüllen", erklärt Dr.
Volker Scheidemann, Leiter Marketing und Produktmanagement von apsec.
"Über eine zentrale Sicherheitsrichtlinie lässt sich unsere Software
so konfigurieren, dass die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen
garantiert werden kann. Ein Rundum-Sorglos-Paket." Weitere
Informationen: www.apsec.de .
Originaltext: Applied Security GmbH
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