Datenschutzbarometer 2009: Wettbewerbsverzerrung durch mangelnde
Kontrolle / Alle 39.400 Jahre eine Datenschutzprüfung in Unternehmen
- Verstö&suml;e nehmen weiter zu
Düsseldorf (ots) - Warum ist die Missachtung von
Datenschutz-Bestimmungen in Deutschland der Regelfall und warum
scheint dies - abgesehen von den besonders spektakulären Fällen -
niemanden zu interessieren? Auf der Suche nach Antworten wurden die
Autoren des Xamit Datenschutzbarometers 2009 fündig: Pro 100.000
Unternehmen stehen bundesweit gerade einmal zwei Personen zur
Verfügung, die den rechtskonformen Umgang mit personenbezogenen Daten
kontrollieren. In Baden-Württemberg beispielsweise bedeutet dies,
dass Unternehmen statistisch betrachtet nur etwa alle 39.400 Jahre
mit der behördlichen Überprüfung ihrer Datenschutzpraxis rechnen
müssen. Da verwundert es nicht, dass der "Mut zur Lücke" hierzulande
vorherrscht. Die Ergebnisse des aktuellen Datenschutzbarometers
zeigen unter anderem auf: 95 Prozent der Gemeinden, Unternehmen und
Vereine, die zur Veröffentlichung ihres Verfahrensverzeichnisses -
also der Arbeitsgrundlage für den Umgang mit personenbezogenen Daten
- aufgefordert werden, kommen dieser gesetzlich klar vorgeschriebenen
Verpflichtung nicht nach. Es steht also zu befürchten, dass dieses
elementare Datenschutz-Werkzeug in den meisten Organisationen
schlicht und einfach nicht existent ist. Wenig besser stellt sich die
Situation im Internet dar: 61 von 100 Webseiten versto&suml;en gegen
geltendes Datenschutzrecht. Dazu wurden mehr als 24.000 Webpräsenzen
untersucht. Verglichen mit den Barometerwerten von 2008 entspricht
dies einer Steigerung um 11 Prozent.
"Ohne eine Stärkung der Kontrolle wird sich an diesem Bild nicht
viel ändern. Weitere Datenschutzverstö&suml;e sind so vorprogrammiert",
befürchtet Dr. Niels Lepperhoff, Geschäftsführer der Xamit
Bewertungsgesellschaft mbH in Düsseldorf und Co-Autor der Studie.
Fehlende Kontrollen, so die Studie weiter, begünstigen Unternehmen,
die systematisch Datenschutzgesetze verletzen. Denn diese sparen die
Ausgaben für einen wirksamen Datenschutz und können wertvolle Daten
nutzen, an die sie auf legalem Wege - zumindest nicht ohne
erheblichen Aufwand - schlichtweg nicht herankommen. "Unternehmen,
die sich an die Gesetze halten, haben einen handfesten
Wettbewerbsnachteil", erklärt Dr. Lepperhoff.
Dieser Nachteil könnte sich allerdings schon bald in einen Vorteil
wandeln. Denn schwindet das Vertrauen der Konsumenten in Unternehmen
weiter, wie es derzeit der Fall ist, werden sich die Folgen für
Datenschutz-Muffel nicht mehr "nur" in sinkenden Imagewerten, sondern
auch in Umsatzeinbu&suml;en niederschlagen. "Anbieter, die den korrekten
Umgang mit Personendaten beherzigen, werden dies in Zukunft noch viel
stärker als heute als Wettbewerbsvorteil kommunizieren", ist Dr.
Lepperhoff überzeugt. "Für einen geeigneten Wettbewerbsrahmen zu
sorgen und diesen zu schützen, ist aber ganz klar Aufgabe der Politik
von Bund und Ländern. Die Unternehmen alleine können das nicht
leisten."
Zum Hintergrund des Xamit Datenschutzbarometers 2009
Xamit führte im Rahmen des Datenschutz-Barometers 2009 eine
umfassende Überprüfung in Sachen Verfahrensverzeichnis durch. Hierfür
wurden insgesamt 398 Unternehmen unterschiedlicher Branchen sowie
Gemeinden und Vereine dazu aufgefordert, Einsicht in die öffentlichen
Versionen ihrer Verfahrensverzeichnisse zu ermöglichen. Laut
Bundesdatenschutzgesetz ist diese Einsicht jedermann - auch ohne die
Angabe von Gründen - zeitnah zu gewähren. Au&suml;erdem wurden alle 23 den
Ländern unterstehenden Aufsichtsbehörden angeschrieben und ihre
Stellenanzahl in Vollzeitäquivalenten erfragt. 24.376 Webpräsenzen
von in Deutschland ansässigen Unternehmen, Politischen
Organisationen, Gemeinden und Vereinen wurden auf die Einhaltung
geltender Datenschutzbestimmungen hin untersucht.
Das vollständige Xamit Datenschutzbarometer 2009 steht ab sofort
zum kostenlosen Download unter
www.xamit-leistungen.de/studienundtests/index.php zur Verfügung.
Neben den detaillierten Untersuchungsergebnissen sind darin übrigens
auch Handlungsempfehlungen zum sicheren, vertrauensbildenden und
gesetzeskonformen Umgang mit Personendaten enthalten.
Originaltext: Xamit Bewertungsgesellschaft mbH
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